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Berlin: Kinderpornographie: Jungen mit Pistole bedroht und sexuell missbraucht

Demonstrativ versuchte Mario G. gestern, sein Gesicht vor den Zuschauern zu verbergen.

Demonstrativ versuchte Mario G. gestern, sein Gesicht vor den Zuschauern zu verbergen. Der 50 Jahre alte Kaufmann muss sich wegen sexuellen Kindesmissbrauchs unter Gewaltanwendung vor dem Berliner Landgericht verantworten. Die Staatsanwalt beschuldigt Mario G., an einem mittlerweile nicht mehr genau feststellbaren Tag zwischen Januar 1991 und Juni 1995 einen bisher unbekannt gebliebenenen, etwa 12 Jahre alten Jungen sexuell missbraucht und misshandelt und dies alles per Video aufgenommen zu haben, um die Aufnahmen zu verbreiten.

Laut Anklage soll er im oben genannten Zeitraum dem Jungen in die Hosen gegriffen und an dessen Geschlechtsteil manipuliert haben. Anschließend habe er das Kind zum Oralverkehr gezwungen. Im weiteren Verlauf des Films soll der Angeschuldigte den Jungen gewürgt, gefesselt und geschlagen haben. Darüber hinaus soll er dem Knaben eine Pistole an den Kopf gehalten und ihn sexuell missbraucht haben. Insbesondere die Brutalität, die Mario G. angelastet wird, geht weit über die in vergleichbaren Fällen hinaus.

Dabei steigt die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie in Berlin unvermindert an. Gab es im Jahr 1997 insgesamt 139 Ermittlungsverfahren, waren es nach Mitteilung des Landeskriminalamtes im vergangenen Jahr bereits 241 Verfahren. "Es ist zu erwarten, dass die Zahl auch weiter zunehmen wird", befürchtet die Leiterin des zuständigen Komissariats beim Berliner Landeskriminalamt, Elke Plathe. Die Täter,die zunehmend vom Ausland aus agierten, seien häufig selbst Pädophile. Aber es gebe auch zahlreiche Anbieter von Kinderpornografie, die ausschließlich von Profitgier getrieben seien.

"Es ist mittlerweile ein Mengenproblem", so Elke Plathe weiter. Gerade das Internet habe in besonderem Maße zur Verbreitung von kinderpornografischem Material beigetragen. "Während früher die Interessenten wissen mussten, an wen sie sich wenden können, um Filme oder Hefte mit Kinderpornos zu beziehen, kann sich mittlerweile jeder entsprechendes Material aus dem Internet herunterladen."

Die Ermittlerin lässt jedoch keinen Zweifel daran, dass auch das Herunterladen von kinderpornografischem Materialaus dem Internet auf den PC strafbar ist und verfolgt wird. Selbst, wenn es nur aus Neugierde geschieht. Mittlerweile führt das Bundeskriminalamte seit geraumer Zeit verdachtsunabhängige Kontrollen im Netz durch, um Konsumenten und Anbietern von Kinderpornografie auf die Spur zu kommen.

Weil die Ermittlungen im Hinblick auf äusländische Anbieter oft langwierig und bisweilen auf Grund mangelnder Rechtshilfeabkommen in diesem Bereich mitunter erfolglos sind, wünscht sich die Expertin, dass sich die Internet-Provider diesbezüglich eine Selbstkontrolle auferlegen müssten, ähnlich wie es öffentlich-rechtliche Anbieter im Fernsehbereich tun.

Wie und ob der wegen sexuellen Kindesmissbrauchs mit Gewaltanwendung beschuldigte Mario G. seine Videokassette vertreiben wollte, wurde am ersten Verhandlungstag nicht erörtert. Wie am Rande des Verfahrens zu erfahren war, hat die Polizei bei einer Hausdurchsuchung bei einem unbeteiligten Dritten die Videokassette mit den inkriminierten Aufnahmen entdeckt, die man dem Kaufmann zuordnet. Wie die Verbindung zu Mario G. geknüpft wurde, war zunächst nicht zu erfahren.

Noch bevor der Staatsanwalt die Anklage verlesen konnte, wollte der Vorsitzende Richter Bräutigam zunächst einen Gutachter hören, der Auskunft über die Verhandlungsfähigkeit von G. geben sollte, nachdem ein bereits zuvor anberaumter Prozesstermin wegen der Herzprobleme des Angeklagten geplatzt war. Die Anhörung über den Gesundheitszustand fand auf Antrag der Verteidigerinnen von Mario G. unter Auschluss der Öffentlichkeit statt. Mario G. will sich zu den Tatvorwürfen erst später äußern, teilte Rechtsanwältin Nicole Bédé mit.

Der Prozess ist zunächst auf vier Verhandlungstage terminiert und wird am kommenden Montag fortgesetzt.

Peter Murakami

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