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Berlin: Kinderpornographie: Vier Pädagogen vom Dienst suspendiert Beschuldigte wurden durch Internetnutzung überführt Schulbehörde: „Vertrauen in Eignung als Lehrer zerstört“

Die Schulverwaltung hat vier Lehrer vom Dienst suspendiert, weil sie im Internet Kinderpornographie konsumiert haben sollen. Dies bestätigte Behördensprecher Thomas John gestern gegenüber dem Tagesspiegel.

Die Schulverwaltung hat vier Lehrer vom Dienst suspendiert, weil sie im Internet Kinderpornographie konsumiert haben sollen. Dies bestätigte Behördensprecher Thomas John gestern gegenüber dem Tagesspiegel. Einer der Lehrer ist bereits rechtskräftig vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt. In einem anderen der vier Fälle ließ die Verwaltung den Lehrer noch drei Monate lang weiter unterrichten, nachdem die Polizei bei ihm einschlägige Dateien sichergestellt hatte.

Warum der betreffende Pädagoge erst im August seines Amtes enthoben wurde, konnte die Senatsbildungsverwaltung gestern Abend nicht mehr klären. Möglicherweise lag es daran, dass sich die zuständigen Schulräte nicht einigen konnten, ob die Vorwürfe für eine Amtsenthebung reichten. So konnte der betreffende Lehrer noch im Mai 2003 das Abitur in seiner Schule abnehmen.

Generell steht für Thomas John fest, dass „wer so etwas tut, das Vertrauen in seine Eignung als Lehrer zerstört“. Keine Angaben wollte er darüber machen, in welchen Bezirken oder an welchen Schulen die Lehrer bisher unterrichteten. Kenntnis von den Fällen erhielt die Schulbehörde durch die Polizei, die inzwischen in der Lage ist, durch so genannte Suchläufe im Internet die Nutzer einschlägiger Internetadressen aufzufinden.

In dem Fall, wo es bereits zu einer Verurteilung kam, war ein Techniker, der das Computersystem der Schule auf Fehler durchsuchte, auf verdächtiges gespeichertes Material gestoßen. Der Verdacht fiel auf den Lehrer, der für das Computersystem zuständig war. In seiner Wohnung wurden dann kriminelle Bilddateien entdeckt: Bilder von Kindern in „aufreizenden Posen“, Bilder, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, auch Großaufnahmen von kindlichen Geschlechtsteilen, hieß es vor Gericht. Insgesamt wurden in dem heimischen Computer des 48-Jährigen 300 Bilddateien mit kinderpornographischen Abbildungen und über 200 solcher Dateien auf CD-ROMs gefunden (wir berichteten).

Solche Bilder anzusehen, sei an sittlicher und moralischer Verwerfbarkeit kaum zu überbieten, empörte sich der zuständige Richter. Der 48-jährige Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt bereits seit einem Jahr vom Schuldienst suspendiert war, erhielt sieben Monaten Haft auf Bewährung und musste eine Geldbuße von 10 000 Euro zahlen. Ein solcher Pädagoge habe im Schuldienst nichts zu suchen, lautete die Einschätzung des Richters.

Trotz dieser Verurteilung muss die Schulverwaltung aber noch ein eigenes Verfahren durchziehen, um den Beamten endgültig aus dem Dienst entfernen zu können. Denn ein behördeninternes Disziplinarverfahren muss immer ruhen, bis ein Strafverfahren beendet ist. Dies bedeutet, dass die Schulverwaltung im vorliegenden Fall erst wieder tätig werden konnte, als das Amtsgericht Tiergarten im Dezember das Urteil gegen den Pädagogen verhängt hatte. Je nach Schwere des Falles kann die Verteidigung versuchen, den Verlust des Beamtenstatus abzuwenden. Als weniger drastische Strafen kämen eine Degradierung oder eine langjährige Gehaltskürzung infrage.

Ob die suspendierten Lehrer auch bei dem jüngsten großen Ermittlungserfolg gegen kinderpornographische Internet-Zirkel in Sachsen-Anhalt erfasst wurden, ist noch nicht bekannt. Wie berichtet, hatte das Magdeburger Innenministerium vergangene Woche über die weltweite Operation „Marcy“ informiert, bei der 26 500 Tatverdächtige ermittelt worden waren. Unter ihnen befinden sich auch etliche Berliner. Möglicherweise werden bei der Auswertung der Magdeburger Daten noch weitere Berliner Lehrer ausfindig gemacht.

Fälle von Suspendierung sind unter Berlins rund 38 000 Lehrern höchst selten. Meist schreckt die Schulbehörde vor diesem Schritt zurück, denn nur bei sehr schwerwiegenden Vorwürfen gelingt es, einen Beamten vollständig aus dem Dienst zu entfernen. Oft ziehen sich die Verfahren über Jahre hin. Dies gilt für alle Behörden.

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