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Berlin: Kinderschänder frei: Die Polizei warnt

Keine Sicherungsverwahrung – obwohl die Kripo den Täter auch nach der Haft für gefährlich hält

Die Warnung kam vom Landeskriminalamt Hannover nach Berlin: Detlef N. ist wieder auf freiem Fuß, regulär entlassen aus der Haft. Vielfach hatte der gebürtige Berliner kleine Mädchen angesprochen, verschleppt und sexuell missbraucht. Drei Jahre und sechs Monate saß der heute 42-Jährige dafür zuletzt im Gefängnis. „Es wird befürchtet, dass N. auch zukünftig wieder Straftaten erheblicher Bedeutung begehen wird“, heißt es in dem internen Fernschreiben des Niedersächsischen LKA, das bei der Berliner Polizei einging und dem Tagesspiegel vorliegt. „Von N. geht eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus. Insbesondere zu befürchten sind Sexualdelikte (sexueller Missbrauch von Kindern)“, heißt es weiter. Zwischen 1985 und 1999 hat sich N. in Norddeutschland immer wieder an kleinen Mädchen vergangen, sie versucht zu vergewaltigen. Fünf Mal ist er zwischen 1989 und 2000 verurteilt worden, wegen Freiheitsberaubung und sexuellen Missbrauchs.

Detlef N. ist nach der Entlassung am 7. Februar aus dem Gefängnis in Lingen/Ems in die Kleinstadt Verden gezogen – und will wieder Lkw-Fahrer werden, wie ein Ermittler sagte. Deshalb auch die Warnung an alle deutschen Polizeibehörden. Denn viele Mädchen sprach N. von seinem Lastwagen aus an – und zwar überregional.

Bei diesem Täter wurde keine Sicherungsverwahrung angeordnet – dabei wird der Täter solange weggesperrt, wie er eine Gefahr ist. Die juristischen Voraussetzungen dafür fehlten, hieß es im niedersächsischen Justizministerium. Dessen Sprecher Frank Woesthoff bestätigte, dass N. seine Strafe vollständig abgesessen habe und er in der Haft keine Lockerungen gehabt habe. „Das ist ein deutliches Zeichen, dass er ein Verweigerer ist“, sagte Woesthoff: Der Täter hatte jede Hilfe von Therapeuten und Psychologen abgelehnt.

Derartige Warnungen aus anderen Bundesländern seien selten, sagte Kriminaldirektor Jochen Sindberg vom Berliner LKA: „Es gibt Täter, die uns Sorge machen, wo wir ein ungutes Gefühl haben.“ Die Gewerkschaft der Polizei forderte gestern die Gerichte auf, nach der Haft häufiger Sicherungsverwahrung anzuordnen. „Es gibt Fälle, wo wir auf die Palme gehen“, sagte auch Sindberg. Detlef N. sei einer dieser „Kandidaten, wo wir ein Auge draufhaben“ – weil sie ihre Gier auf kleine Mädchen nicht kontrollieren können. Bei Detlef N. sind die Gefängnis-Therapeuten gescheitert, nach einem Jahr wurde er aus der Sozialtherapie entlassen, weil er als „unkooperativ“ galt. „Er hat sich seinen Taten und Verhalten nicht gestellt“, hieß es im Justizministerium. Durchgängig sei in Detlef N.’s Akte „Flucht und Missbrauchsgefahr von Vollzugslockerungen“ vermerkt.

Sollte Detlef N. in Berlin auftauchen, er bekäme sofort Besuch von der Kripo. „Gefährderansprache“ nennen die Kriminalisten das. „Klingeln und sagen, ,wir wissen, dass du hier bist und was du gemacht hast’“. „Plump, aber deutlich“, nennt Sindberg diese Methode – auch die Kripo in Verden wurde schon derart vorstellig bei Detlef N.

Der Leiter der Inspektion für Sexualdelikte, Oliver Knecht, kündigte an, dass sich die Berliner Kripo künftig intensiver um entlassene Täter mit hoher Rückfallwahrscheinlichkeit kümmern werde. Die Warnung aus Hannover sei lobenswert, sagte Knecht: „Vernünftig reagiert“.

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