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Berlin: Kino – frei ab sechs

Kinder unter elf Jahren dürfen jetzt auch in Filme, die erst ab zwölf freigegeben sind – wenn die Eltern dabei sind

Seit gestern ist das Jugendschutzgesetz geändert. Es stärkt die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder, und das hat konkrete Auswirkungen an der Kinokasse. Kinder von sechs bis elf Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern sind, dürfen dann auch Filme anschauen, die erst ab zwölf freigegeben sind. Filme ab 16 oder 18 sind aber auch künftig tabu. Am konkreten Beispiel heißt das: „Herr der Ringe“ können jetzt alle Familienmitglieder gleichzeitig schauen, solange die Kinder mindestens sechs sind.

Die großen Kinoketten freuen sich über die Änderung. „Wer kann besser als die Eltern beurteilen, was für ein Kind gut ist und was nicht“, sagt der Unternehmenssprecher von Kieft und Kieft („CineStar“), Jan Oesterlin. Etwas kritischer die Töne von Arne Schmidt, Sprecher der Cinemaxx-AG: „Die Eltern haben den Film vorher nicht gesehen und können folglich auch nicht einschätzen, ob das, was dort gezeigt wird, auch für ihre Kinder geeignet ist.“

Nur Eltern sind befugt, die Kinder bei einer solchen Vorstellung mitzunehmen. Opa, Tante oder der große Bruder nicht. Freilich findet aber an den Kinokassen keine Ausweiskontrolle statt. oew

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