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Berlin: Kippen setzten Späne in Brand

Die Gäste verließen die Diskothek ohne Panik - nur geringer SchadenSabine Beikler/Matthias Oloew Glimpflich verlief am Mittwochmorgen ein Schwelbrand in der Szene-Disko "90 Grad" in der Dennewitzstraße. Holzspäne unter der Bühne im Tanzsaal hätten vermutlich durch eine weggeworfene Zigarette zu glimmen angefangen, sagte Dieter Schäfrig, Mitarbeiter der Pressestelle der Feuerwehr.

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Die Gäste verließen die Diskothek ohne Panik - nur geringer SchadenSabine Beikler/Matthias Oloew

Glimpflich verlief am Mittwochmorgen ein Schwelbrand in der Szene-Disko "90 Grad" in der Dennewitzstraße. Holzspäne unter der Bühne im Tanzsaal hätten vermutlich durch eine weggeworfene Zigarette zu glimmen angefangen, sagte Dieter Schäfrig, Mitarbeiter der Pressestelle der Feuerwehr. "Von einem Feuer aber kann keine Rede sein." Gegen 2.30 Uhr sei ein Anruf bei der Leitstelle der Berliner Feuerwehr eingegangen, woraufhin drei Staffeln mit jeweils sechs Mann ausrückten. Die Feuerwehrleute hätten die glimmenden Holzspäne mit einem "Kübel Wasser" gelöscht. Die 20 bis 25 Diskothekengäste verließen nach Angaben Schäfrigs das "90 Grad" ruhig und ohne Panik. Es sei kein nennenswerter Schaden entstanden.

Zuständig für die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen sind in Berlin die Bau- und Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke. Die Feuerwehr werde von dem jeweiligen Amt während des Baugenehmigungsverfahrens für Versammlungsstätten lediglich um eine fachliche Stellungnahme gebeten, sagte Wolfgang Franz, Brandrat bei der Berliner Feuerwehr. "Das betrifft dann die Sicherung von Rettungswegen in den Räumen und Zufahrtswegen." Die Bau- und Wohnungsämter erteilen für Nutzungsgenehmigungen Auflagen laut Berliner Bauordnung und Versammlungsstättenverordnung. Als Versammlungsstätte gelten nach Auskunft von Sibylle Wolter, zuständige Amtsleiterin für Kreuzberg und Friedrichshain, unter anderem einzelne oder zusammenhängende Räume mit mehr als 200 Quadratmetern oder Räume, die mehr als 200 Personen fassen können.

In diesen Fällen werden alle zwei Jahre Begehungen laut der Brandsicherheitsschauverordnung durchgeführt. Das trifft allerdings nicht automatisch auf jede Diskothek zu. Auch eine Schlussbesichtigung bei einer Bauabnahme liegt laut Wolter "im Ermessen des Amtes". Grundsätzlich sei der Eigentümer für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich, Verstöße dagegen würden mit Bußgeldern geahndet. "Wegen großen Personalmangels" seien frühere Kontrollaufgaben der Ämter abgeschafft worden.

Ein ähnliches Bild skizziert Baustadtrat Thomas Flierl (PDS) für den Szene-Bezirk Mitte: "Es wird für uns immer schwieriger, Kontrollen regelmäßig durchzuführen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nötig sind." Nach der Eröffnung der Clubs und Diskotheken würden die Lokale selten bis gar nicht von Behördenvertretern in Augenschein genommen.

Allerdings hatten seine Ämter bislang auch wenig Grund zur Klage. Bei einer unangemeldeten Kontrolle in Clubs wie dem Tresor an der Leipziger Straße im vergangenen Jahr hatte eine vom Stadtrat selbst angeführte Gruppe von Kontrolleuren keine Mängel feststellen können. "Das sollte jedoch vor allem ein Signal an die illegalen Clubs des Bezirks sein", sagt Thomas Flierl heute.

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