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Berlin: Kirchenstörer legen gegen Urteil Berufung ein

Der Kirchenstörer Andreas Roy will gegen das Urteil des Mainzer Schnellgerichtes Berufung einlegen.

Dies sagte der 45Jährige gestern dem Tagesspiegel. Roy und sein Kumpan Christian Arnold waren am Montag in Mainz zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil sie am Tag zuvor einen vom ZDF übertragenen Gottesdienst im Mainzer Dom gestört hatten.

Wie berichtet, hatten die beiden Berliner die Predigt von Kardinal Lehmann mit einem Megafon niedergebrüllt und Leuchter, Schalen und Kelche vom Altar gerissen. Die beiden Störer wurden sofort festgenommen und nach einer Nacht in einer Polizeizelle am Montag in einem Schnellverfahren abgeurteilt.

Roy kennt sich aus mit Gerichtsverfahren, einen Anwalt will er auch in diesem Fall nicht einschalten. „Das Einschreiben mit der Berufung geht noch in dieser Woche raus“, sagte er gestern. Der Mainzer Richter hatte die Strafe ohne Bewährung ausgesetzt, weil die seit Jahren mit Dutzenden von ähnlichen Taten bekannt gewordenen Männer im Mai in Berlin zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden waren. Die Bewährungszeit hatte die Richterin auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Roy und Arnold war klar, dass die Mainzer Krawallaktion sie letztlich ins Gefängnis bringen wird. „Deswegen haben wir Kardinal Lehmann genommen und nicht irgendeinen Dorfpfarrer“, sagte Roy: „Das war die Krönung.“ Am Samstagabend waren die Männer mit einem Regionalzug von Berlin in Richtung Mainz gestartet. Nach 13 Stunden hatten sie das Ziel ihrer Störaktion erreicht.

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