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Kirchenstörer: Prozess um Pöbelauftritt geplatzt

Der Prozess gegen den bundesweit bekannten Bibelfanatiker Andreas Roy wegen seines störenden Auftritts bei der ZDF-Live-Sendung "Wetten, dass..?" ist überraschend ausgesetzt worden.

Berlin - Das Gericht erteilte zu Beginn des Verhandlungstages den Hinweis, dass nicht nur eine Verurteilung wegen fahrlässiger, sondern auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung in Betracht komme. Auf Antrag der Verteidigung wurde das Verfahren daraufhin ausgesetzt.

Dem 47-jährigen Roy wird vorgeworfen, die Live-Sendung "Wetten, dass ..?" am 2. Oktober 2004 im Berliner Velodrom durch laute Zwischenrufe und Werfen von Flugblättern gestört zu haben. Außerdem soll er Moderator Thomas Gottschalk als "Penner und Schwulenfreund" beleidigt haben. Als Wachmänner Roy aus dem Saal führen wollten, soll dieser beim Versuch sich loszureißen einen der Sicherheitsleute leicht im Gesicht verletzt haben. Einer der Wachmänner sagte jetzt aus, der Schlag könne auch zielgerichtet gewesen sein.

Am ersten Verhandlungstag am 11. August war der Prozess wegen gesundheitlicher Beschwerden des Angeklagten vertagt worden. Ein neuer Prozesstermin steht noch nicht fest. (tso/ddp)

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