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Sie sind zufrieden mit dem Leipziger Flugrouten-Urteil: Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit und Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck.

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Update

Klage abgewiesen: Wowereit und Platzeck begrüßen Flugrouten-Urteil

Gute Laune bei den Länderchefs von Berlin und Brandenburg: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der BER-Flugroutengegner abgewiesen. Eine Bürgerinitiative will nun nach Karlsruhe ziehen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage der Flugroutengegner am neuen Hauptstadtflughafen BER zurückgewiesen. Damit muss das Planfeststellungsverfahren für den
künftigen Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg nicht erneut aufgerollt werden.

Die Kläger werfen den Verantwortlichen vor, getrickst und falsche Angaben über die geplanten Flugrouten gemacht zu haben. "Tausende Menschen wurden von der Flughafengesellschaft und den Ministerien hinters Licht geführt", sagte Michale Lippoldt, Sprecher der Bürgerintitiative Kleinmachnow vor der Urteilsverkündung.

Bilder: Flugroutengegner protestieren

Konkret werfen sie den Verantwortlichen vor, nicht am Planfeststellungsbeschluss beteiligt worden zu sein, obwohl Unterlagen belegen würden, dass die Gemeinde Kleinmachnow von den Flugrouten des neuen Hauptstadtflughafens betroffen seien. Im Planfeststellungsverfahren war als Grobplanung festgehalten worden, dass die Flugzeuge von den beiden Pisten des neuen Flughafens gerade abfliegen. Tatsächlich hat die Deutsche Flugsicherung aber angemahnt, dass die Routen aus Sicherheitsgründen nach Norden und Süden in einem Winkel von 15 Grad abknicken müssen. So hat der Bund dann auch die Flugrouten bestimmt, wodurch nun Gemeinden von vermeintlichen Fluglärm betroffen sind, die es nach der Grobplanung eigentlich nicht wären.

Die Richter in Leipzig hatten bereits 2006 grünes Licht für den Flughafen Berlin Brandenburg gegeben. Sie argumentieren nun, dass man auch bereits damals hätte Klage einreichen können. Sie sahen keine Anhaltspunkte, die verstrichene Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004, wieder einzusetzen. Die Voraussetzungen dafür wären nur dann gegeben gewesen, wenn ein Fall höherer Gewalt vorgelegen hätte. Das war aber laut Richter Rubel nicht der Fall. Arglistige Täuschung wäre ein Fall höherer Gewalt gewesen, was die Richter aber - anders als die Kläger - den Verantwortlichen nicht unterstellt haben. "Den Klägern wäre es möglich gewesen, innerhalb der Frist von einem Jahr zu klagen", sagte Rubel in seiner Urteilsbegründung.

Video: BER-Anwohner scheitern vor Gericht

Die Betreiber des Flughafen BER zeigten sich nach der Urteilsverkündung hoch zufrieden. "Das Gericht hat zum dritten Mal hintereinander den Standort des Flughafens bestätigt und das Urteil ist an Eindeutigkeit nicht zu übertreffen", sagte Geschäftsführer Rainer Schwarz. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass Menschen, die im Umfeld eines Flughafens leben, damit rechnen müssten, dass sich Flugrouten auch ändern können. "Das ist keine statische Sache, sondern die Flugrouten werden sich auch im Lauf der nächsten Jahre immer mal wieder ändern."

Klaus Wowereit (SPD) schrieb auf seinem Facebook-Profil, das Bundesverwaltungsgericht habe für "Klarheit und Rechtssicherheit" gesorgt. "Dieses große Infrastrukturprojekt muss im Interesse unserer Region zum Erfolg werden und der Airport nun so schnell wie möglich in Betrieb genommen werden", so Berlins Regierender Bürgermeister weiter.

Brandenburgs Ministerpräsident Platzeck sprach von einem „guten Urteilsspruch“. Die Entscheidung bestätige seine Auffassung, dass „wir mit diesem Standort auf sicherem Grund stehen“, sagte er. Das Urteil belege erneut die „sachgerechte Arbeit der Planfeststellungsbehörde“. Damit könnten die Vorbereitungen für die Eröffnung des Airports in Schönefeld weitergehen. „Ich habe mit diesem Urteil gerechnet und darauf gehofft“, fügte Platzeck hinzu.

Die Flugroutengegner wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Das Urteil zu den BER-Flugrouten ist gesprochen, doch der Protest (wie hier im September 2011) wird wohl weitergehen.
Das Urteil zu den BER-Flugrouten ist gesprochen, doch der Protest (wie hier im September 2011) wird wohl weitergehen.

© dapd

Auch das beklagte Infrastrukturministerium in Brandenburg äußerte sich nach dem Urteilsspruch zufrieden, vor allem mit der Tatsache, dass das Gericht keine Arglist festgestellt hat. Die Kläger hatten den Genehmigungs- und Planungsbehörden vorgeworfen, bewusst die falschen Flugrouten eingeplant zu haben - wider besseren Wissens, weil die Deutsche Flugsicherung selbst abknickende Flugrouten angemahnt hatte.

Dennoch gab sich Staatssekretär Rainer Brettschneider selbstkritisch. "Es hat Fehler im Planfeststellungsverfahren gegeben, vor allem bei der Kommunikation und der Einbeziehung der Öffentlichkeit", sagte er nach dem Urteil. Genau das hatte auch das Gericht angemahnt. So seien die Planungsunterlagen in zu wenigen Gemeinden ausgelegt gewesen. Brettschneider kündigte an, dass solche Verfahren in Zukunft anders aussehen müssten. "Man muss auf jeden Fall den Kreis derer, die in ein Infrastrukturprojekt involviert sind und darüber informiert werden, erweitern."

Bilder: So sieht der neue Flughafen aus

Bei den Klägern hält sich die Enttäuschung nach dem Urteil in Grenzen. Man habe schon damit gerechnet, dass die Klagen abgewiesen werden, schließlich habe genau dieser Senat das Planfeststellungsverfahren seinerzeit abgesegnet. "Aber die Planungsbehörden in Deutschland werden diesen Tag noch verfluchen, denn das Gericht hat Planungsvorlagen soweit ausgelegt, dass kaum mehr Verlässlichkeit gegeben ist", sagte Michael Lippold, Sprecher der Bürgerinitiative Kleinmachnow. Damit bezieht er sich auch die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgericht, Rubel, wonach die Anwohner in Kleinmachnow damit rechnen mussten, auch von den Flugrouten betroffen zu sein, obwohl in der Grobplanung noch von geraden Flugrouten die Rede war. "Abknickende Flugrouten waren nicht nur eine theoretische Möglichkeit und allein aus der Nähe zum Flughafen ergab sich schon eine Betroffenheit", sagte der Richter in seiner Urteilsverkündung.

Video: BER-Anwohner scheitern vor Gericht

Die Flugroutengegner wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Den Bau des Flughafens kann das Gericht in Karlsruhe nicht mehr verhindern, denn das heutige Urteil in Leipzig war die letzte Instanz. "Aber wir können Beschwerde gegen das Urteil einlegen und das werden wir tun", kündigte Lippoldt an. Vor allem zwei Punkte seien da entscheidend. Erstens habe das Gericht in der mündlichen Verhandlung der Angelegenheit Anfang Juli 13 Beweisanträge der Kläger abgelehnt. Zweitens wehren sich die Flugroutengegner gegen den Standpunkt des Gerichts, wonach es gleichgültig sei, ob 10.000 Menschen hier oder woanders vom Fluglärm betroffen sei. "Es geht um die subjektive Würde jedes Einzelnen", sagte Lippoldt.

Bei der Flughafengesellschaft sieht man Kleinmachnow aber gar nicht von Fluglärm betroffen. Allenfalls gebe es eine Belästigung, weil man ab und zu ein Flugzeug sehen und hören werde, von Lärm könne aber auch bei den abknickenden Flugrouten keine Rede sein. (mit dapd)

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