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Klage gegen das Veterinäramt: Hund vom Amt kaltschnäuzig verkauft

Ein psychisch kranker Mann kam in die Klinik, vier Tage später war sein Tier vergeben. Das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Behörde das nicht durfte.

Die Sorge hat bestimmt schon mancher Hundehalter gehabt: Was passiert mit meinem Tier, wenn ich plötzlich ins Krankenhaus muss? Wenn einer Pech hat, wird der vierbeinige Hausgenosse einfach ohne sein Wissen vom Veterinäramt verkauft. So ist es einem 36-jährigen Mann in Steglitz-Zehlendorf passiert. Wie am Montag bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren in der vergangenen Woche allerdings entschieden, dass das Amt dazu nicht berechtigt war und das Tier wieder herausgeben und notfalls zurückkaufen muss. Bislang sei dies noch nicht geschehen, sagte gestern der Anwalt des Mannes, Marc-Andreas Rumpf. Er ist zudem seit anderthalb Jahren gerichtlicher Betreuer des Mannes, der an einer psychischen Erkrankung leidet, und hat für seinen Mandanten die Klage eingereicht. Das Amt kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen.

Der 36-jährige Mann wurde am 11. Januar notfallmäßig in eine Klinik gebracht. Der dortige Aufenthalt soll zwei Monate dauern. Seine beiden Tiere, eine Katze und ein fünf Jahre alter Spitz-Corgi-Mix, wurden zunächst in die Tiersammelstelle gebracht. Nach vier Tagen gab das Veterinäramt den Hund zur Vermittlung frei. Dabei hatte Rumpf angeboten, das Tier bei einer seiner Mitarbeiterinnen, einer erfahrenen Hundehalterin, unterzubringen. Auf dieses Angebot ging das Amt Rumpf zufolge gar nicht ein, sondern vermittelte den Hund einer Familie nach Teltow und verkaufte ihn.

Das Verwaltungsgericht kam jetzt zu dem Schluss, dass ein Tier in einer Notlage zwar zunächst in Verwahrung genommen werden kann, aber nicht einfach so verkauft werden darf. Das Amt hätte die Absicht dem Halter mitteilen müssen, „damit er dagegen wenigstens ein gerichtliches Eilverfahren in Gang setzen kann“. Außerdem habe sich der Hundehalter in der Vergangenheit trotz seiner Erkrankung gut um den Hund gekümmert und auch die behandelnden Ärzte bescheinigten, dass das Tier zur gesundheitlichen Stabilisierung des Mannes beiträgt. Dieser sorgte sich auch aus dem Krankenhaus heraus um das Wohl seines Hundes, sagt sein Betreuer. Noch weiß der Mann nicht, dass das Amt das Tier einfach verkauft hat.

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