Am Amtsgericht BerlinMitte wurde die Klage eines Journalisten gegen die „Totalüberwachung von Passanten“ eingereicht, teilte die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union mit. Der Schutz vor terroristischen Angriffen könne keine Ermächtigung für einen Eingriff in Grundrechte sein. Die Kameras erfassten nicht nur Verkaufsräume und Passagen, sondern auch umliegende Gehwege und Straßen, hieß es zur Begründung. Diese Überwachung schränke die ungestörte Nutzung städtischer Räume sowie das Selbstbestimmungsrecht ein. Die Kameras schafften einen Anpassungsdruck für die Betroffenen, den das Bundesverfassungsgericht bereits als schädlich für die Demokratie eingeschätzt habe. dpa
Berlin : Klage gegen Kameraüberwachung
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