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Die Kinder dürfen weiterhin ungestört auf dem Spielplatz „Döhlauer Pfad“ in Lankwitz spielen.

© Georg Moritz

Klage gegen Lärm: Kinder dürfen ungestört weiterspielen

Sommer, Sonne und viel Lärm - die Anwohner von Lankwitz wollten den Lärmpegel der spielenden Kinder auf dem Spielplatz per Klage eindämmen. Nun hat das Verwaltungsgericht ihre Klagen abgewiesen.

Von Sandra Dassler

„Geräusche spielender Kinder sind Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar.“ Es waren klare Worte, mit denen die Berliner Verwaltungsrichter am gestrigen Dienstag mehrere Anwohner- Klagen gegen den Spielplatz „Döhlauer Pfad“ in Lankwitz abwiesen.

Wie berichtet, hatten sich die Kläger bereits 2011 gegen die Erweiterung des Spielplatzes gewehrt und eine Petition an das Berliner Abgeordnetenhaus geschickt – allerdings erfolglos. Ihr Anwalt sagt, an den Wochenenden und im Sommer sei es so laut, dass Gärten, die an den Spielplatz grenzen, nicht genutzt werden könnten. Früher habe der Spielplatz eine Fläche von 416 Quadratmeter gehabt, jetzt seien es 2100 Quadratmeter. Vor Gericht machten die Anwohner auch das Fehlen von Toiletten geltend und beklagten, dass das Spielplatz-Thema „Cowboy und Indianer“ die Kinder animiere, „kriegerische Auseinandersetzungen nachzustellen.“

Die für rechtliche Fragen des Immissionsschutzes zuständige 10. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts überzeugte das nicht. Die Anwohner könnten sich nicht auf einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch berufen, argumentierten sie.

Dieser bestehe nur für schädliche Umwelteinwirkungen. Dies seien nur Geräusche, die geeignet seien, erhebliche Belastungen für die Nachbarschaft herbeizuführen, was nicht festzustellen sei. Außerdem seien die Nachbarn ohnehin zur Duldung etwaiger Belästigungen verpflichtet, weil Kinderlärm nach einer seit 2011 geltenden Regelung im Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht als schädliche Umwelteinwirkung gilt.

Das Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf sieht sich durch das Urteil bestätigt. „Das heißt nicht, dass wir nicht ein gewisses Verständnis für die Anwohner haben“, sagte Bezirksbürgermeister Norbert Kopp (CDU) dem Tagesspiegel. „Aber auch Kinder haben einen Anspruch darauf, sich zu bewegen und auszutoben.“ Außerdem habe man bereits einiges getan, um unnötigen Lärm zu verhindern. So sei ein Metallaufbau vor der Rutsche, auf den die Kinder mit den Händen trommelten, entfernt worden. Ein beim Drehen quietschendes Spielgerät habe neue Gummidichtungen erhalten.

Die Kläger wollen nach Auskunft ihres Anwalts die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob sie in Berufung gehen.

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