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Klage vor Verwaltungsgericht: Feuerwehrleute bekommen Entschädigung

Auf Berlin kommen Entschädigungszahlungen für Feuerwehrleute in Höhe von schätzungsweise zwei bis drei Millionen Euro zu.

Vor dem Verwaltungsgericht erklärte sich das Land am Mittwoch in rund 20 Fällen bereit, für in der Vergangenheit rechtswidrig verlangte Bereitschaftsdienste zu zahlen, ohne dazu vom Gericht verurteilt zu werden. Die Feuerwehrleute erhielten nach Angaben des Gerichts im Schnitt rund 15 000 Euro, die höchste Entschädigungssumme lag bei 25 000 Euro. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die viele der Kläger vertritt, sind 150 weitere Verfahren vor anderen Kammern des Gerichts anhängig. „Auch hier wird damit zu rechnen sein, dass den Klägern erhebliche Summen als Entschädigungszahlung zuerkannt werden“, sagt der Rechtsvertreter der GdP Joachim Tetzner. Er rechnet damit, dass diese Verfahren im ersten Quartal 2013 abgeschlossen werden können.

Der Rechtsstreit währt schon lange und geht zurück auf eine EU-Richtlinie zur Arbeitszeit, die bereits im Jahr 1996 hätte umgesetzt werden müssen. Nach dieser gelten auch Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit, die 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten darf. Bei der Berliner Feuerwehr aber betrug bis 2008 die Arbeitszeit inklusive der Bereitschaftsdienste 55 Stunden. Ab 2006 wehrten sich die Feuerwehrleute gerichtlich dagegen. Ein Musterverfahren ging mit Unterstützung der Gewerkschaft bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses urteilte im Juli dieses Jahres, dass Arbeit über die Höchstdauer von 48 Stunden hinaus finanziell beglichen werden muss.

Wer seinerzeit auf eine Klage gegen das Land Berlin verzichtet hat, kann jetzt nicht mehr rückwirkend eine Entschädigung fordern. Auch in Hamburg waren viele Klagen von Feuerwehrleuten anhängig;. Sigrid Kneist

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