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Berlin: Klaus Landowsky verlangt einen Freispruch

Banken-Prozess: Anwalt des CDU-Politikers wirft Anklage Willkür und „völlig entstellte“ Aussagen vor

Der Angriff des Anwalts ging Richtung Staatsanwaltschaft, dann hin zu „politischen Gegnern“ seines Mandanten und endete mit dem erwarteten Antrag: Im Prozess um den Berliner Bankenskandal plädierte die Verteidigung auf Freispruch für Klaus Landowsky. Der frühere Vorstandschef der Berlin-Hyp habe keinerlei Sorgfaltspflichten verletzt, sagte Verteidiger Wolfgang Müllenbrock. Nach seiner Überzeugung hing die Einleitung des Ermittlungsverfahrens „mit der parteipolitischen Stellung“ seines Mandanten zusammen. Müllenbrock, der gestern als Erster der Verteidiger plädierte, sprach von einer „beispiellosen politischen Kampagne“. Er listete SPD-Politiker auf, die Front gegen den damaligen CDU-Fraktionschef Landowsky gemacht hätten. Der frühere SPD-Landesvorsitzende und Ex-Senator Peter Strieder stand ganz oben. Es sei darum gegangen, einen „bis dahin außerordentlich erfolgreichen Politiker und Banker auszuschalten“. Der Staatsanwaltschaft warf er vor, sie halte „fast krampfhaft an einer rechtsirrigen Meinung fest“.

Landowsky und die zwölf weiteren ehemaligen Manager der BerlinHyp, die sich in dem Prozess wegen schwerer Untreue verantworten müssen, waren nach dem Plädoyer der Anklage fassungslos. Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren hatte Oberstaatsanwältin Vera Junker gefordert. Gegen Landowsky verlangte sie drei Jahre Gefängnis. In Haft sollen nach dem Willen der Ankläger insgesamt neun der Angeklagten. Für die weiteren ehemaligen Manager der Berlin-Hyp wurden Bewährungsstrafen mit Geldauflagen bis zu 100 000 Euro beantragt.

Sechs Jahre nach Bekanntwerden der Bankenkrise steht für Junker fest, dass die Angeklagten bei der Vergabe von Millionenkrediten an das Immobilienunternehmen Aubis für Kauf und Modernisierung von Plattenbauwohnungen in Ostdeutschland bewusst gegen gesetzliche Vorschriften verstießen. Sie hätten bei den Geschäften Mitte der 90er Jahre Gelder ohne ausreichende Risiko- und Bonitätsprüfung bewilligt. Die Anklage habe sich „in vollem Umfang bestätigt“, sagte Junker am Dienstag nach knapp 17-monatiger Verhandlung vor dem Berliner Landgericht.

„Die Beweisaufnahme hat zu einem völlig anderen Ergebnis geführt“, konterte Müllenbrock. Landowsky habe wie die weiteren Angeklagten ein lukratives Geschäft für die Berlin-Hyp gesehen. Die von der Anklage unterstellte Inkaufnahme von Verlusten sei völlig abwegig. „Keiner der Zeugen hat die Annahme der Staatsanwaltschaft bestätigt.“ Das Plädoyer der Anklage grenze an Willkür. Aussagen seien „zum Teil völlig entstellt“ worden, um ein „langjähriges, erfolgloses und kostenträchtiges“ Verfahren zu rechtfertigen.

Risikoreiche Immobiliengeschäfte der Bankgesellschaft und ihrer Tochterfirmen hatten zu Verlusten in Milliardenhöhe geführt. Die Kredite an Aubis hätten mit dem Defizit allerdings „nicht das Geringste zu tun“, erklärte Müllenbrock. Es sei weder ein Schaden entstanden noch Vermögen gefährdet worden. Und bei einem heutigen Verkauf der Aubis-Plattenbauten wäre ein Gewinn in dreistelliger Millionenhöhe zu erwarten. Die Plädoyers der Verteidigung sollen am 5. Januar fortgesetzt werden. Mit einem Urteil wird nicht vor Ende Januar gerechnet.

Kerstin Gehrke

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