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Berlin: Klavierspielen unerwünscht: Vater muss 50 Euro Buße zahlen

16-Jährige gewann bei „Jugend musiziert“, doch Nachbarn klagten erfolgreich Immer öfter werden Kinder und Jugendliche als Störfaktor empfunden

Die einen freuen sich über spielende Kinder vor ihren Fenstern oder Hausmusik in der Nachbarwohnung, für andere sind Geschrei und Pianomelodien ein Anlass, vor Gericht zu ziehen. Das Deutsche Kinderhilfswerk in Berlin und der Mieterverein beklagen, dass solche Streitigkeiten in der Stadt stark zunehmen. In Friedenau wird derzeit, wie berichtet, darum gerungen, ob eine Kita wegen Lärmklagen schließen muss, in Lichterfelde-West darf auf einem Rasenplatz vor dem Jugendgästehaus der Naturfreunde nach Beschwerden nur noch zwei Stunden pro Monat Fußball gespielt werden – und in Spandau wurde jetzt der Vater einer Klavierschülerin zu einer Geldbuße von 50 Euro verurteilt. Seine 16-jährige Tochter hatte an einem Sonntag eine Stunde lang Werke von Johann Sebastian Bach gespielt.

Präludien und französische Suiten des Meisters übte die junge Frau am 3. Februar dieses Jahres auf durchaus virtuose Weise, denn immerhin hat sie bereits einen 1. Platz beim Wettbewerb „Jugend musiziert“ unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten gewonnen. Doch einem neu zugezogenen Paar missfiel das klassische Sonntagskonzert. Es zeigte die Familie beim Amtsgericht Tiergarten an – und das mit Erfolg.

Wegen Verstoßes gegen das Immissionsschutzgesetz, das neben der Luftreinhaltung auch den Lärmschutz regelt, muss der Vater nun die Geldbuße zahlen und für die Kosten des Verfahrens aufkommen. In der Begründung des Urteils hieß es, die Klaviermusik hätte „erheblich störenden Charakter.“ Weiterhin sagte der Richter, die regelmäßigen Klavierübungen könne man „nicht mehr unter dem Begriff der Hausmusik einordnen“. Eine anschließende Beschwerde des Familienvaters vor dem Kammergericht wurde abgelehnt. Es gehört zwar zur verfassungsrechtlich geschützten Freiheit privater Lebensgestaltung, ein Instrument zu spielen. Wer aber am Sonntag zukünftig in seiner Wohnung musiziert, muss in Berlin mit einer Verurteilung wegen Lärmbelästigung rechnen. Da Lärmschutz Ländersache ist, gibt es allerdings in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen oder im Saarland auch anders lautende Urteile.

Doch nicht nur in Mietshäusern wird immer öfter um Musik oder Kindergeschrei prozessiert, auch Kitas oder Jugendhäuser haben mehr Schwierigkeiten denn je mit ihrer Nachbarschaft. Beispiel: das Jugendgästehaus „Karl Renner“ der Naturfreunde an der Lichterfelder Ringstraße. „Schon seit vier Jahren herrscht hier ein Krieg zwischen uns und einigen Nachbarn“, sagt dessen Geschäftsführer Dirk Scholz. Seine Gäste kommen aus der ganzen Bundesrepublik, es gibt Ping-Pong-Platten, einen Bolzplatz und Grill. Doch von alledem fühlen sich die klagenden Anwohner gestört. Laut Scholz verlangen sie über ihren Anwalt, dass nur noch zweimal monatlich gegrillt wird und das auch nur zwei Stunden lang. Außerdem müsse dieser Spaß ebenso wie ein Fußballmatch angekündigt und von den Nachbarn genehmigt werden. Scholz schränkte daraufhin bis zur juristischen Klärung die Freizeitaktivitäten erheblich ein. Allerdings erfährt sein Haus auch Solidarität, zum Beispiel von der nahen evangelischen Sankt-Johannes-Gemeinde.

Auch die von Schließung bedrohte „Kita Milchzahn“ in der Friedenauer Odenwaldstraße bekommt Hilfe – sogar von offizieller Seite. „Es ist bedrückend, welch geringe Wertschätzung von Kindern sich in einem solchen Streit offenbart“, sagt die Jugendstadträtin von Tempelhof-Schöneberg, Angelika Schöttler (SPD). Ein Nachbar der Kita zog wegen Kinderlärms vor Gericht, das Amtsgericht gab ihm Recht – über eine Beschwerde der Kita gegen das Urteil entscheidet nun im November das Landgericht. Rechtsgrundlage dieser Auseinandersetzung ist Berlins Lärmschutzverordnung. Diese müsste laut Schöttler dringend geändert werden. Denn Kinderlärm wird darin Gewerbelärm gleichgestellt.

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