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Berlin: Kleiner Wahlhelfer: Die dreizehn allerletzten Fragen Gilt ein Stimmzettel mit drei Kreuzen?

Darf ein Kind mit in dieKabine? HierdieAntworten

Exakt 2438846 Berliner dürfen heute wählen gehen. In 2582 Wahllokalen überwachen 22400 Helfer des Landeswahlleiters die Stimmabgabe. Wann müssen sie eingreifen? Wann ist ein Stimmzettel gültig? Wir beantworten knifflige Fragen.

Was muss ich ins Wahllokal mitbringen?

Die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder einen neueren Führerschein.

Kann ich ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Ja, es dauert eben etwas länger, bis man im Wahllokal den Wahlschein bekommt. Ohne einen Personal- oder anderen gültigen Lichtbildausweis geht aber nichts.

Ich habe mir Briefwahlunterlagen zusenden lassen, aber vergessen, sie abzuschicken. Kann ich trotzdem wählen?

Im Wahllokal, ja. Dort erhält man neue Unterlagen.

Kann ich nicht einfach die Briefwahlunterlagen abgeben?

Nein. Dafür gibt es mehrere Gründe. Der wichtigste: Es würde gegen den Grundsatz verstoßen, dass die Wahl geheim zu sein hat. Das wäre sie nicht mehr, wenn in einem Wahllokal in Pankow oder Charlottenburg nur einer oder zwei von ein paar hundert Wählern einen blauen Briefwahlumschlag in die Urne würfe. Die Helfer, die den Umschlag zur Auszählung öffnen, wüssten dann, wer dieser eine oder diese beiden Briefwähler waren.

Wie viele Stimmen habe ich?

Zwei. Eine Erststimme, mit der ich einen Direktkandidaten in meinem Wahlkreis wähle. Derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen bekommt, zieht als Direktkandidat in den Bundestag ein – unabhängig davon, wie seine Partei abschneidet. Die Zweitstimme dagegen entscheidet darüber, wie viel Sitze eine Partei im Bundestag erhält.

Muss ich beide Stimmen abgeben?

Nein. Man kann nur eine Erststimme oder nur eine Zweitstimme abgeben. Der Stimmzettel ist deswegen nicht ungültig.

Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Wenn nicht auf dem Original-Stimmzettel abgestimmt wurde, wenn der Zettel stark beschädigt ist. Oder wenn ein Wähler mehr als ein Kreuz bei der Erst- wie auch der Zweitstimme gemacht hat. Bei einem Wahlzettel mit beispielsweise zwei abgegebenen Erststimmen und einem Kreuz bei der Zweitstimme ist nur die Erststimme ungültig – außer, man erkennt klar, dass eines der beiden Kreuze durchgestrichen wurde. Ungültig ist der Stimmzettel, wenn nicht deutlich erkennbar ist, wem die Stimme gelten sollte, oder auch, wenn der Stimmzettel erst nach 18 Uhr abgegeben wurde.

Kann ich meine Wahl korrigieren, wenn ich mein Kreuz aus Versehen an der falschen Stelle gemacht habe?

Ja. Der Wahlvorstand vernichtet dann den Wahlzettel und gibt einen neuen aus. Allerdings nur, solange ein Wahlzettel noch nicht in die Urne geworfen wurde.

Dürfen Kinder mit in die Wahlkabine?

Nein, grundsätzlich nicht. Es könnte aber sein, dass ein Wahlleiter es trotzdem zulässt – bei Säuglingen oder Kleinkindern, die sicher noch nicht wissen, was in einer Wahlkabine vor sich geht.

Darf ein Wähler überhaupt jemanden mit in die Kabine nehmen?

Ja. Wenn etwa jemand beide Arme in Gips hat oder eine schwere Behinderung, darf eine von ihm bestimmte Hilfsperson für ihn die Kreuze machen.

Was, wenn ich plötzlich krank geworden bin oder sehr spät die falschen Briefwahlunterlagen bekommen habe?

Dann kann man auch kurzfristig per Briefwahl abstimmen. Die Unterlagen müssen nur heute bis kurz vor 18 Uhr beim Bezirkswahlamt abgegeben werden.

Darf man sich im Wahllokal darüber unterhalten, wie man gewählt hat?

Nein, das wäre Wahlbeeinflussung.

Was, wenn ich kurz vor 18 Uhr am Ende einer Warteschlange stehe?

Um 18 Uhr geht der Landeswahlleiter vor die Tür und guckt, wer als Letztes in der Schlange steht. Dieser Wähler darf seine Stimme auch fünf nach sechs noch abgeben. Wer nach ihm kommt, hat allerdings Pech gehabt.

Mehr Informationen zur Wahl erhalten Sie heute von 8 bis 18 Uhr am Informationstelefon des Landeswahlleiters, Tel. 90213631, oder im Internet unter www.statistik-berlin.de/wahlen

Marc Neller

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