zum Hauptinhalt
Raucher-Club

© ddp

Kneipen: Anwalt sieht Schlupflöcher beim Rauchverbot

Das Rauchverbot könne in Berliner Kneipen ganz einfach umgangen werden, meint ein Rechtsanwalt. Doch selbst der Gaststättenverband ist skeptisch.

Ist das Nichtraucherschutzgesetz am Ende nicht mehr als ein Papier ohne Folgen? Nach den Ausführungen des Rechtsanwalts Dirk Streifler jedenfalls könnte dieser Eindruck entstehen: „Man darf nicht die Grenzen überschreiten. Das hat der Gesetzgeber aber getan.“ Streifler erteilte am Mittwochabend acht Berliner Wirten ein „Rechtsgutachten“, in dem er das Nichtraucherschutzgesetz nur in Teilen für zulässig erklärte. Mit Genugtuung folgten die Männer auf den weinroten Sofas in Streiflers Büro dessen Erläuterungen. 69 Euro hat er sich von jedem zahlen dafür lassen, dass er ihm ein mögliches Schlupfloch aus dem Rauchverbot weise.

Streiflers Auffassung nach könnten Wirte von Einraumkneipen, für die bauliche Änderungen nicht möglich oder zumutbar sind, den Gesetzestext mit einer einfachen Hausordnung aushebeln. Es müsse nur deutlich darin stehen, dass das Rauchen in der Kneipe erlaubt sei. Wer sie dennoch besuche, setze sich freiwillig den Gefahren des Passivrauchens aus. „Es ist aber nicht Aufgabe des Gesetzgebers vor Selbstgefährdung zu schützen. Sonst müsste ja auch Boxen verboten werden.“

Den Zweck des Gesetzes hält Streifler für gut, sagt er. Nichtraucher müssten geschützt werden. „Das entfällt aber, wenn keine Nichtraucher da sind.“ Die Wirte im Raum berichten, dass die meisten ihrer Gäste rauchen. Auch das Personal rauche durchweg. „Auf die fünf Nichtraucher würde ich auch verzichten“, sagt zum Beispiel der Betreiber einer Bar in einem Steglitzer Einkaufszentrum. „Ich werde das mit der Hausordnung auf jeden Fall machen“, sagt Torsten Berend vom „Marietta“ in der Stargarder Straße. „Wir wollen das selbst entscheiden können.“

In Berlin dauert es noch bis zum 1. Juli, bis Verstöße gegen das Gesetz mit Bußgeld geahndet werden können. Dann müssen Wirte bis zu 1000 Euro zahlen, wenn in ihren Kneipen Rauchschwaden aufsteigen. Allerdings könnte die rechtliche Situation in sechs Monaten schon anders aussehen.

Mehrere Wirte klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Gesetz, unterstützt vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Sie sehen sich durch das in ihren Augen existenzgefährdende Gesetz in ihrer Gewerbefreiheit eingeschränkt. „Wir gehen davon aus, dass wir gewinnen“, sagt Thomas Lengfelder, Geschäftsführer im Berliner Dehoga-Landesverband, der eine schnelle Entscheidung erwartet. Bis dahin aber rät der Verband seinen Mitgliedern, sich an das Gesetz zu halten. Wer glaube, sein Lokal per Hausordnung zur Raucherkneipe erklären zu können, „begibt sich auf ziemliches Glatteis“, sagt Lengfelder. Auch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sieht das Recht auf ihrer Seite. „Nach unserer Auffassung ist das Gesetz wasserdicht“, sagt eine Sprecherin. Es gelte für alle Gaststätten gleichermaßen und sehe gerade nicht vor, dass Wirte ihren Betrieb zum Raucherlokal erklären könnten.

Matthias Jekosch

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false