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Grünes Licht für Fußgänger? Rotes und grünes Ampelmännchen leuchten zugleich an einer Fußgängerampel.

© imago/imagebroker/obermeier

Koalition einigt sich auf Gesetz: Rot-Rot-Grün will längere Grün-Phasen für Fußgänger

Kreuzungen sollen künftig barrierefrei sein und auch für den Lieferverkehr soll es Verbesserungen geben. Abgestimmt wird über das Gesetz aber erst im Frühjahr.

Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin hat sich am Dienstag auf ein Kapitel zum Fußverkehr im Mobilitätsgesetz verständigt. Damit wollen die Regierungsfraktionen die Situation von Fußgängern in der Stadt verbessern. Wie der rbb erfuhr, sind unter anderem längere Grünphasen von Ampeln vorgesehen, auch bei breiten Straßen mit Mittelinseln.

Als neuen Standard an Ampeln und Kreuzungen sieht der Entwurf die so genannte Doppelquerung vor. Das heißt, Bordsteine werden an Übergängen so abgesenkt, dass Rollstuhlfahrer zu 100 Prozent barrierefrei passieren können, Blinde aber direkt daneben eine minimale Bordsteinkante haben, die sie zur Orientierung brauchen.

Weitere Punkte sind: Ein Programm für mehr Sitzbänke und die Förderung von temporären Spielstraßen. Außerdem soll es mehr Verkehrskontrollen geben, um insbesondere das Abbiegeverhalten von LKW verstärkt zu überwachen.

In der Koalition war bis zuletzt strittig, ob der Senat oder die Bezirke für Zebrastreifen zuständig sein sollen. Der Bau dieser Überwege bleibt nun im Grundsatz Bezirkssache. Die Verkehrsverwaltung erhält aber im Einzelfall ein Zugriffsrecht.

Der Parlamentsbeschluss zu diesem Teil soll im Frühjahr 2021 kommen. Langfristig soll die Zahl der Parkplätze im öffentlichen Raum verringert werden. Von diesen Flächen soll auch der Lieferverkehr profitieren, der bislang meist in zweiter Reihe haltend abgewickelt wird. 

(Tsp/dpa)

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