zum Hauptinhalt

Berlin: Koalitionsstreit ums Trinkwasser

Anschlusszwang: Wirtschaftsverbände haben rechtliche Bedenken

Der Anschluss- und Benutzungszwang für Trinkwasser, der mit einer Übergangszeit bis 2023 in Berlin eingeführt werden soll, stößt auf juristische Bedenken. Die Kammern und Wirtschaftsverbände, aber auch die Bürgerinitiative „Wassertisch“ sehen das EU-Recht und die Berliner Verfassung verletzt.

Dies wurde gestern bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses deutlich. Ob die Verbände klagen, blieb offen. Stein des Anstoßes ist eine Änderung des Betriebegesetzes. Der Senat will damit künftig verhindern, dass private Unternehmen sich ihre eigenen Brunnen bauen. Ausnahmeregelungen für den Anschluss- und Benutzungszwang sollen nach dem Willen des Wirtschaftssenators für Kleinverbraucher (Laubenpieper usw.) möglich sein. Voraussichtlich auch für Brauereien und wasserintensive Betriebe, etwa aus der Pharmabranche.

Allerdings fürchten die Wirtschafts- und Umweltexperten der SPD-Fraktion, dass der zuständige Senator Harald Wolf (Linke) so viele Ausnahmen zulassen will, dass der gesetzliche Anschlusszwang kaum noch wirkt. Die Linksfraktion neigt eher dem Wirtschaftssenator zu. Wegen des koalitionsinternen Streits hat sich der Senat noch nicht auf eine Rechtsverordnung geeinigt, in der die Ausnahmen festgelegt werden. Die Zeit läuft der Landesregierung davon. Am Donnerstag nächster Woche soll die Änderung des Betriebegesetzes vom Parlament beschlossen werden.

Zwei Millionen Kubikmeter Wasser werden jährlich von Privatunternehmen selbst gefördert. Das sind ein Prozent der gesamten Grundwasserförderung. za

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false