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Berlin: Körting: Schutz gegen Zwangsehen Senator verteidigt Gesetz und kritisiert Verbände

Beim Mokkatrinken in der Türkei arrangierten die Eltern die Hochzeit. Gegen die Zwangsehe mit dem zehn Jahre älteren Altan wagte die 16-jährige Shaziye nicht aufzubegehren.

Von Sabine Beikler

Beim Mokkatrinken in der Türkei arrangierten die Eltern die Hochzeit. Gegen die Zwangsehe mit dem zehn Jahre älteren Altan wagte die 16-jährige Shaziye nicht aufzubegehren. Sie kam nach der Eheschließung gegen ihren Willen nach Deutschland. Hier wurde sie wie eine moderne Sklavin gehalten: Putzen, Kochen, Kinder kriegen, dem Mann zu Willen sein. Deutsch lernen durfte sie nicht. Das hätte sie selbstständiger gemacht. Und das sollte sie nicht werden. Shaziye gehört zu tausenden sogenannter „Importbräute“, die in Deutschland leben. Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz dürfte sie erst mit 18 Jahren nachziehen. Und sie müsste „einfache Sprachkenntnisse“ vorweisen. „Das trägt dazu bei, dass die Frauen, die hierher kommen, ein Stück mehr Freiheit haben, weil sie sich verständigen können“, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) dem Tagesspiegel.

Körting fordert vom Bund, Standards für Sprachkenntnisse festzulegen, die im Herkunftsland der Frauen überprüft werden müssten. Dass es für bestimmte Länder Ausnahmen gebe, sei dagegen „höchst problematisch“. In diesem Punkt könne er die Kritik türkischer Verbände verstehen. Nicht nachvollziehen dagegen kann er deren Kritik an dem Gesetz. „Die Verbände mogeln sich um den Grundkonsens herum, der sich gegen arrangierte Ehen und Zwangsverheiratungen richtet.“ Je älter die Frauen seien, desto mehr könnten sie sich frei entscheiden, sagte er zur Nachzugsregelung ab 18 Jahren.

2005 gab es in Berlin nach einer Befragung in 200 Beratungseinrichtungen rund 300 Fälle von Zwangsverheiratungen. Wie viele „Importbräute“ nach Berlin kamen, wissen die Behörden aber nicht. Insgesamt kamen im Befragungsjahr 14 862 Menschen nach Deutschland, davon 5186 ausländische Ehefrauen zu einem ausländischen Ehemann. Wie alt die Frauen sind, welche Qualifikation sie haben – das ist alles nicht bekannt.

„Verbessert werden die Rechte von Zwangsverheirateten durch das neue Gesetz keinesfalls“, kritisiert Myria Böhnecke von der Frauenrechtsorganisation „Terre des femmes“. Laut einer gescheiterten Bundesratsinitiative, die Berlin mit unterstützt hatte, sollten „Importbräute“ nach der Trennung vom Ehemann einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten. Auch für Frauen, die im Ausland verheiratet werden, sollte ein längeres Rückkehrrecht gelten, bislang ist es ein halbes Jahr.

Mit dem Zuwanderungsgesetz werde man Zwangsehen nicht verhindern können, sagt Grünen-Integrationspolitikerin Bilkay Öney. Sie fordert stattdessen von den Imamen, „in der Sprache der Leute“ dagegen zu predigen. Sabine Beikler

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