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Berlin: Koks im Bus: Fahrer bleibt gekündigt Arbeitsgericht weist

Klage des 32-Jährigen ab.

Seine letzte Fahrt am Steuer eines Busses der Linie X83 war wild und gefährlich. So jedenfalls schilderten es Fahrgäste am 15. August. Der Mann habe zwischen Rathaus Steglitz und Malteserstraße einen Radfahrer abgedrängt und sei dann über zwei rote Ampeln gefahren. Kurz nach 18 Uhr wurde Matthias T. an einer Haltestelle in Lankwitz von der Polizei erwartet. Alkohol hatte er nicht getrunken, aber ein Drogenschnelltest wies auf Konsum von Kokain hin. Die Kündigung erfolgte prompt, T. aber zog vor Gericht.

Harte Drogen bei der BVG, ein bislang einmaliger Vorfall. Matthias T., seit sechs Jahren bei einem Tochterunternehmen der BVG tätig, war bis dahin nie aufgefallen. Kaum war er aus dem Verkehr gezogen, wurde er zum Gespräch bestellt. Er gab schließlich zu, am Sonntag vor der mutmaßlichen Fahrt Kokain genommen zu haben. Fünf Tage später hatte er die fristlose Kündigung auf dem Tisch. Drei Monate später sagte seine Anwältin vor dem Arbeitsgericht: „Er hat erst alles bestritten, aber dann fühlte er sich gedrängt.“ Er habe Konsum nur zugegeben, weil er dachte, es wäre vorteilhafter für ihn. Außerdem sei ein Schnelltest nicht ausreichend.

„Wenn Einfluss von Kokain vorlag, fällt für einen Berufskraftfahrer die Klappe“, hielt der Vertreter des Unternehmens dagegen. „Ob ein Rauschzustand vorlag, ist unerheblich.“ Man hatte T. in der Güteverhandlung eine ordentliche Kündigungsfrist angeboten – ohne weitere Vergütung, aber für einen besseren Lebenslauf. Matthias T. tuschelte mit seiner Anwältin, sie monierte: „Es sind noch drei Wochen Urlaub offen.“ Die Richterin schlug eine Bezahlung bis zum 15. September vor. Wieder besprachen sich die Parteien. T. zog ein langes Gesicht. „Es ist doch kein interessantes Angebot“, verkündete seine Anwältin.

Der Vorschlag hätte ihm 1760 Euro und ein gerades Datum für sein Ausscheiden gebracht. Doch er wollte den Job oder wenigstens mit einer betriebsbedingten Kündigung die dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeldes umgehen. Er bekam zumindest in der ersten Instanz nichts: Das Arbeitsgericht wies die Klage gegen die „Verdachtskündigung“ ab. Es bestehe der dringende Verdacht, dass der Busfahrer seinen Dienst unter Einfluss von Drogen ausgeübt hatte. Wegen der an Berufskraftfahrer zu stellenden Anforderungen sei die Kündigung rechtens. K.G.

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