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Berlin: Kommt ein Bügeleisen geflogen

Prozess gegen 38-Jährige, die damit nach ihrem Freund werfen wollte – und einen Kinderwagen traf

Manchmal fliegen im Streit nur die sprichwörtlichen Fetzen. Manchmal aber auch Teller oder Tassen. Die Hausfrau Ewa S. aber brachte es auf ein fliegendes Bügeleisen. Es hob im dritten Stock einer Wohnung in der Müllerstraße im Wedding ab, flog aus dem Fenster hinaus und prallte auf einen Kinderwagen. Obendrein endete der Versuch einer Entschuldigung für den Wurf mit einer Ohrfeige. So landete die 38-jährige Ewa S. am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Auf dem Richtertisch liegt das Corpus Delicti. Den Flugtest hat es nicht bestanden. Aber seine Besitzerin bekennt sich wenigstens zu ihm. „Ja, das ist es“, sagt sie. „Ich war so wütend auf meinen Freund, ich hätte alles geschmissen.“ Worum es in dem Streit ging, will der Richter wissen. Die zierliche Blondine überlegt. „Wohl um Kleinigkeiten, ich weiß nicht, ich hatte ausnahmsweise Alkohol getrunken.“ Nach einer Tasse habe sie dann das Bügeleisen in Richtung ihres Freundes geworfen. „Ich habe doch nicht daran gedacht, dass es rausfliegt und dass unten auch noch jemand steht.“

Es war eine Großmutter, die an einem Tag im August vergangenen Jahres um die Mittagszeit mit ihrer vierjährigen Enkelin unterwegs war und schockiert den Aufschlag des Flugkörpers erlebte. Die kleine Aileen hatte großes Glück. Das Bügeleisen landete in ihrem Wagen und traf ihren Schuh, verletzte sie jedoch nicht. „Aber meine Tochter hat noch immer Angst, wenn wir dort entlang kommen“, sagt die Mutter.

„Ich habe nicht gewusst, dass das Fenster auf war“, schluchzt die Angeklagte. „Wie kann man mit einem Bügeleisen werfen?!“, entgegnet die Mutter. „Ich versteh das doch auch nicht, ich habe jetzt auch einen dreimonatigen Sohn“, sagt die Angeklagte. Und ihr Freund beteuert: „Ick war schuld, ihr ging es nicht gut, aber ick hab’ sie wegen einer Tasse Kaffee gereizt, so etwas passiert ihr sonst überhaupt nicht.“

Der Richter lässt Täter und Opfer miteinander reden. Ewa S. gibt zu, dass sie ihren Freund, mit dem sie jetzt in einer anderen Wohnung lebt, mit dem Bügeleisen treffen wollte. Und sie habe die Oma des Kindes im Streit geohrfeigt, gesteht die Angeklagte: „Das war überflüssig, die Frau schimpfte und spuckte, aber sie war im Recht.“

Am Ende wird Ewa S. auch noch für den Bügeleisen-Angriff auf ihren Freund bestraft. Der Richter verhängt eine Geldstrafe von insgesamt achtzig Tagessätzen zu je sieben Euro. Reuig nickt die Angeklagte. Kerstin Gehrke

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