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Der Streit um die Sitzordnung und den Vorsitz im Hauptausschuss des Parlaments sind noch immer ungeklärt.

© dpa/ Gregor Fischer

Konstituierung des Parlaments: Streit vor erster Sitzung im Abgeordnetenhaus

Das Parlament kommt am Donnerstag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Die Sitzordnung und der Vorsitz im Hauptausschuss sind noch immer ungeklärt.

Von Sabine Beikler

Der Streit um die Sitzordnung im Parlament ist noch nicht ausgestanden. Obwohl sich das Parlament am heutigen Donnerstag konstituieren will, hofft die FDP weiterhin auf eine "konsensuale Lösung": Die zwölf liberalen Abgeordneten möchten gern wieder dort sitzen, wo sie bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus 2011 untergebracht waren: am rechten Rand, vom Präsidium aus gesehen. Dort soll nun die AfD Platz nehmen. "Alternativ in der Mitte des Hauses", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer, Björn Jotzo, dem Tagesspiegel. Über diese "Sitzungsfragen" will die FDP jedoch bei der konstituierenden Sitzung nicht debattieren, aber in der nächsten Sitzung am 24. November.

Ein ganzes Bündel an Änderungen der Geschäftsordnung wollen die 160 Abgeordneten beschließen. Bis auf die konstituierende Sitzung werden die Plenarsitzungen künftig um 10 Uhr beginnen und um 19 Uhr enden. In diesem Jahr wird es noch zwei Sitzungen geben: am 24. November und am 8. Dezember. An diesem Tag soll der Regierende Bürgermeister gewählt werden, der wiederum die Senatoren ernennt.

Vorsitz des Hauptausschusses bleibt weiter ungeklärt

Wer künftig den Vorsitz des wichtigsten Ausschusses des Abgeordnetenhauses bekommt, war nach der Sitzung der parlamentarischen Geschäftsführer am Mittwoch weiter ungeklärt. Die CDU will offenbar sofort über ihren Antrag abstimmen lassen, dass der Vorsitz des Hauptausschusses der Opposition zustünde. Die FDP und die AfD signalisierten Zustimmung. Auch die Grünen müssten demnach zustimmen, denn diese haben einen fast wortgleichen Antrag eingebracht, wonach der Vorsitz des Hauptausschusses "der größten Oppositionsfraktion" zustehe. Und das wäre die CDU.

Wie die Grünen verfahren, stand am Mittwoch noch nicht fest. "Es geht um unsere Glaubwürdigkeit", hieß es aus der Fraktion. Nun wurden "verfassungsrechtliche Bedenken" laut, wonach sich laut Paragraf 44 der Verfassung die Zusammensetzung der Ausschüsse sowie die Besetzung der Vorsitze nach der Stärke der Fraktionen richtet. Ob die SPD davon ableiten könnte, dass ihr als stärkste Fraktion dieser Vorsitz zusteht, ist noch strittig. Die Linke signalisierte ebenfalls, dass sie den Vorsitz auch der Opposition übergeben wolle.

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