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Gegen den 49-Jährigen Regierungsrat vom Lageso ergingen zwei Jahre und acht Monate Gefängnis.

© Fotolia/ Schlierner

Korruptionsaffäre um Flüchtlingsheime: Lageso-Beamter zu Gefängnisstrafe verurteilt

Als Referatsleiter am Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales kassierte er 143.000 Euro Schmiergeld von Chefs einer Sicherheitsfirma. Nun wurde er der Bestechlichkeit schuldig gesprochen.

Als Referatsleiter beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) steckte Stefan T. nach Überzeugung der Richter Schmiergeld ein. 143.000 Euro habe er von Chefs einer Sicherheitsfirma kassiert - und im Gegenzug über die kriminellen Machenschaften in dem mit der Bewachung von Flüchtlingsheimen beauftragten Unternehmens geschwiegen. T. habe gewusst, dass die Firma auf Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung ausgerichtet war. Er habe es unterlassen, das seinem Dienstherrn zu melden. Der 49-jährige Regierungsrat wurde der Bestechlichkeit im besonders schweren Fall schuldig gesprochen. Gegen ihn ergingen zwei Jahre und acht Monate Gefängnis.

Auch beide Firmen-Chefs und ein Strohmann verurteilt

Fünf Monate wurde in dem Korruptionsprozess verhandelt. Neben dem suspendierten T. saßen die beiden damaligen Firmen-Chefs und ein vierter Angeklagter, der als Strohmann eingesetzt worden war. Dino J. und Oliver W. hatten die Vorwürfe der Wirtschaftskriminalität zugegeben, eine Bestechung aber bestritten. J. und sein langjähriger Bekannter T. sprachen von einem Darlehen, das von Januar 2014 bis Herbst 2015 zu Zahlungen geführt habe. Geld, das T. vor 20 Jahren verliehen habe. Die Richter befanden: „Das Darlehen gab es nicht - eine Legende.“

Dino J. und Oliver W., 49 und 40 Jahre alt, hinterzogen Steuern und Abgaben für ihre Mitarbeiter. Im Zusammenhang mit Aufträgen zum Schutz von Unterkünften von Flüchtlingen verursachten sie Angaben zufolge einen Steuerschaden von 1,7 Millionen Euro.Sie verprassten das Geld zum großen Teil – „es ist unendlich viel Geld zu verteilen gewesen – J. und W. genehmigten sich bis zu 25.000 Euro im Monat“, hieß es im Urteil. T., der Mitte 2013 die Leitung der Unterbringungsstelle für Flüchtlinge und Asylbewerber übernahm, habe das kriminelle Treiben seiner Bekannten „wohlwollend begleitet“. Dino J. erhielt eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und drei Monaten, W. soll fünf Jahre und fünf Monate in Haft. Verteidiger kündigten bereits Revision an.

Der Strohmann wurde wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verteilt.

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