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Kosten der Unterkunft werden neu geregelt: Hartz IV-Empfänger dürfen teurer wohnen

Ab Mai gibt es für Hartz-IV-Empfänger vom Senat etwas mehr Geld für Miete und Heizung. Damit soll der Kostenexplosion bei Mieten und Nebenkosten Rechnung getragen werden. Das Land muss dafür elf Millionen Euro ausgeben.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger werden zugunsten der Betroffenen neu geregelt. Der Senat beschloss am Dienstag neue „Richtwerte für angemessene Mieten“, die voraussichtlich ab dem 1. Mai gelten. Einem Singlehaushalt können dann im Durchschnitt 394 Euro monatlich für Miete und Heizung erstattet werden. Bisher waren es 378 Euro. Der durchschnittliche Richtwert für einen Haushalt mit Eltern und zwei Kindern erhöht sich von 619 Euro auf 665 Euro.

Diese Verbesserungen ergeben sich daraus, dass für die Berechnung nicht mehr der Berliner, sondern der bundesweite Heizspiegel gilt, differenziert nach Gebäudefläche und Energieträger (Heizöl, Erdgas, Fernwärme). Die neue Verordnung für die Unterkunftskosten berücksichtige zum ersten Mal „in angemessenem Rahmen“ die Preisentwicklung bei den Energiekosten, sagte Sozialsenator Mario Czaja (CDU) nach der Senatssitzung. Außerdem werden die Richtwerte für die Bruttowarmmieten an den jeweils aktuellen Berliner Mietspiegel gekoppelt. Dadurch soll den steigenden Mieten Rechnung getragen werden.

Die Härtefallregelungen, unter anderem für alte, kranke und behinderte Menschen, aber auch für Schwangere, Alleinerziehende und Wohnungslose, werden beibehalten. Eine Neuerung: Elternteile, die regelmäßig das Umgangsrecht mit ihren Kindern wahrnehmen, dürfen einen größeren Wohnraumbedarf geltend machen. Von den 310.000 Haushalten in Berlin, die auf Hartz IV angewiesen sind und die Mietkosten ganz oder teilweise ersetzt bekommen, wurden im vergangenen Jahr mehr als 36.000 als Härtefälle anerkannt.

Weitere 24.700 Bedarfsgemeinschaften mussten, wie auch immer, ihre Mietkosten senken. Etwa 1300 Haushalte waren sogar gezwungen, wegen zu hoher Mieten umzuziehen. Der Druck der Jobcenter, die für die Kosten der Unterkunft zuständig sind, sei enorm, klagte der Berliner Mieterverein. Die soziale Situation der Hartz-IV-Empfänger werde immer prekärer, weil die Richtwerte für die Kostenübernahme seit 2005 nur einmal um fünf Prozent erhöht worden sei, und das auch nur für Single-Haushalte. Im selben Zeitraum seien die Berliner Bestandsmieten laut Mietspiegel aber um 17 Prozent gestiegen, im Altbau um 20 Prozent. Die Ölpreise hätten sich seit 2005 sogar um 75 Prozent und die Gastarife um 50 Prozent erhöht, teilte der Mieterverein außerdem mit.

Die Kostenexplosion bei Mieten und Nebenkosten ist aber nicht der einzige Grund, aus dem der Senat jetzt als erste Landesregierung mit einer neuen Rechtsverordnung reagierte. „Wir haben damit die Vorgaben des Bundessozialgerichts aufgenommen und Rechtssicherheit geschaffen“, sagte Sozialsenator Czaja. Ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2010 forderte die Einbeziehung des bundesweiten Heizkostenspiegels, die Berücksichtigung der Mietkosten nur in einfacher Wohnlage und einheitliche Richtwerte für die gesamte Kommune. Eine Differenzierung nach Berliner Bezirken ist demnach nicht erlaubt. Dem Land Berlin entstehen durch die neue Verordnung Mehrausgaben von elf Millionen Euro jährlich.

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