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Christopher Lauer.

© picture alliance / dpa

Krach um Recht auf Akteneinsicht: Christopher Lauer aus der Innenverwaltung geworfen

Der Abgeordnete Christopher Lauer wurde am Freitag aus dem Gebäude der Innenverwaltung geworfen. Er wollte Filmaufnahmen der Polizei von dem Einsatz in der Rigaer Straße sehen.

Es hat etwas von einer Posse – und sagt doch einiges über die politischen Umgangsformen des Senats mit der Opposition: Der Abgeordnete Christopher Lauer von der Piratenfraktion wirft Innensenator Frank Henkel (CDU) vor, ihn an der Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu hindern.

Anlass war ein Besuch Lauers in der Innenverwaltung am Freitag, bei dem er nur in den Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes an der Klosterstraße gelangte, von einer Pförtnerin abgewiesen, von zwei Sicherheitsleuten hinausbegleitet und schließlich von einem herbeigerufenen Polizisten in einem, wie Lauer sagt, „Einsatzbericht“ gewürdigt wurde. Anlass war Lauers Interesse, Filmaufnahmen der Polizei von einem Einsatz in der Rigaer Straße zu sehen.

Das hatte Lauer der Innenverwaltung schriftlich mitgeteilt. Bestärkt durch eine erfolgreiche Klage vor dem Verfassungsgericht wollte Lauer sein Recht auf Akteneinsicht am Freitag um zehn Uhr persönlich wahrnehmen, wie er dem Innensenator am 11. Februar mitteilte. Staatssekretär Bernd Krömer antwortete ihm, sein Antrag werde „als Eilsache“ bearbeitet, doch werde die Bearbeitungszeit „aller Voraussicht nach ... mindestens zwei Wochen betragen“.

Zettel kündigten Lauer an

Mit der erfolgreichen Klage im Hintergrund nahm Lauer, der im Dauerclinch mit dem Staatssekretär über Anfragen und (nach Lauers Meinung unzureichende) Antworten liegt, Krömers Schreiben wörtlich: Sein Einsichtsbegehren mit angekündigtem Besuch werde in Krömers Antwort ausdrücklich nicht abgelehnt. Daraufhin, so Lauer, habe er in drei Mails an die Sachbearbeiterin, an Krömers und Henkels Büro abermals sein Kommen angekündigt.Im Eingangsbereich der Innenverwaltung aber seien ihm hinter der Pförtnerin zwei Zettel aufgefallen, auf denen sein Kommen angekündigt und darauf hingewiesen worden sei, ihm müsse der Zutritt verweigert werden.

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Krömer kommentiert den Vorgang, indem er Lauer zum „Politclown“ erklärt: „Der Abgeordnete Lauer wurde von mir per Schreiben am 16.02.2016 über den weiteren Verfahrensweg informiert. Einseitig vorgegebene Termine sind weder in der Verwaltung noch beim Zahnarzt oder sonst irgendwo üblich, noch sind sie rechtlich angezeigt. Auch als Abgeordneter und offensichtlicher Politik-Clown muss man sich an gewisse Spielregeln halten.“ Zur Frage, ob die Polizei verständigt wurde, wollte sich Krömer nicht äußern.

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