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Auf der Standspur. Viele Straßen in Berlin sind schadstoffbelastet.

© Michael Kappeler/dpa

Kraftstoffarten in Zahlen: Diese Fahrzeuge rollen durch Berlins Straßen

Wie viele Autos sind in Berlin zugelassen, wie viele davon sind Diesel? Dazu gibt es neue Zahlen. Welche Pkw und Lkw von Fahrverboten betroffen wären, ist indes unklar.

Von Sabine Beikler

Fahrverbote sind nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich zulässig. Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) schließt streckenbezogene Diesel-Fahrverbote nicht aus – jedoch nicht sofort. Auch Benziner können in einem weiteren Schritt von Verboten betroffen sein.

Ende Februar waren in Berlin 1.195.149 Autos zugelassen. Davon sind 856.846 Autos benzinbetrieben, 309.048 Diesel-Pkw. Mit Flüssiggas fahren etwa 13.800 Autos, mit Erdgas knapp 3000. Elektrisch angetrieben fahren 1668 Autos, mit Hybrid 10.400. Ein Großteil der Pkw, nämlich knapp 587.000, sind in der Emissionsklasse 1 bis 4 registriert. Knapp 576.000 Pkw sind in den Schadstoffklassen Euro 5 und 6 erfasst. Die restlichen Pkw können nicht zugeordnet werden, da sie als Oldtimer verzeichnet sind oder die Emissionsklasse schlichtweg nicht bekannt ist. Das geht aus der Antwort der Senatsumweltverwaltung auf die Anfrage des AfD-Abgeordneten Harald Laatsch hervor.

Laut Kraftfahrtbundesamt sind in Berlin weitere 93.141 Lkw und 2249 Busse registriert. Der Dieselanteil ist bei den Nutzfahrzeugen erfahrungsgemäß sehr hoch: 2241 Busse fahren dieselbetrieben, drei sind Benziner, ein Bus fährt mit Erdgas und vier sind elektrobetrieben. Das sind die Busse, die die BVG testet. Bei den Lkw sind 87.037 Dieselfahrzeuge.

Fahrverbote frühestens 2019

Welche Pkw und Lkw in Berlin tatsächlich von einem Fahrverbot betroffen wären, lässt sich noch nicht sagen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten will das Land streckenbezogene Verbote prüfen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt Maßnahmen vor, wenn die Schadstoffgrenzwerte in der Luft regelmäßig überschritten werden.

Allerdings muss laut Rechtsprechung der im EU-Recht verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts, das Fahreinschränkungen für Diesel-Fahrzeuge genehmigt hatte, schlagen eine stufenweise Einführung von Fahrverboten vor. Die könnten in einem ersten Schritt nur für ältere Fahrzeuge etwa bis zur Abgasnorm Euro 4 gelten.

Euro-5-Fahrzeuge dürfen laut Urteil nicht vor dem 1. September 2019 mit Fahrverboten belegt werden. Außerdem müssen Kommunen Ausnahmeregelungen für Gewerbe, Krankenwagen, Pflegedienste, Müllabfuhr, Handwerk schaffen.

Alternativen werden geprüft

Frühestens Anfang 2019 könnte es in Berlin zu Fahrverboten kommen. Zunächst prüft die Umweltverwaltung, ob durch andere Maßnahmen wie Tempo 30 oder optimierte Ampelanlagen die Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden können. Zudem gibt es ein Förderprogramm für den Kauf von Taxis mit Elektroantrieb. Auch ein Förderprogramm für mittlere und kleine Firmen zum Umstieg auf E-Autos soll es geben. Landeseigene Fahrzeuge sollen ebenfalls auf E-Antrieb umgestellt werden, schrittweise die Busse der BVG.

Im April will die Verkehrsverwaltung auf der Leipziger Straße zwischen Potsdamer Platz und Markgrafenstraße Tempo 30 anordnen. Anschließend soll Tempo 30 auf Potsdamer Straße und Hauptstraße bis Innsbrucker Platz ausgeweitet werden. Es sollen Abschnitte auf der Kantstraße und Tempelhofer Damm folgen. Ein Jahr lang soll die Luftbelastung bei Tempo 30 und optimierter Ampelschaltung gemessen werden.

Umweltsenatorin Günther will bei einem Fahrverbot nach wie vor eine blaue Plakette für Dieselfahrzeuge, die die Norm erfüllen. Dafür ist aber der Bund zuständig, der erst einmal darüber beraten will. Ferner fordert Günther, dass die Hersteller auf eigene Kosten ältere Autos nachrüsten.

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