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Berlin: Kriminalgericht: Justizsenator Diepgen plant eine Revolution

Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen unternimmt heute den ersten Versuch, den unübersichtlichen Moloch des Moabiter Kriminalgerichts zu sprengen. Das Zauberwort heißt: Aufteilung Berlins in zwei Gerichtsbezirke und zwei Staatsanwaltschaften.

Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen unternimmt heute den ersten Versuch, den unübersichtlichen Moloch des Moabiter Kriminalgerichts zu sprengen. Das Zauberwort heißt: Aufteilung Berlins in zwei Gerichtsbezirke und zwei Staatsanwaltschaften. Die Berliner Gerichtspräsidenten, die Generalstaatsanwälte und die Leiterin der Amtsanwaltschaft sind in die Justizverwaltung geladen worden, um sich zu dem revolutionären Vorschlag zu äußern.

Wenn Diepgen als gegenwärtiger Chef des Justizressorts sich durchsetzt und auch das notwendige Geld besorgt, könnte Berlin irgendwann einmal überschaubarere Justiz-Organisationen bekommen. Und vor allem die Kriminaljustiz hätte bessere Chancen für eine Verwaltungsreform. Das Kriminalgericht an der Turmstraße ist bisher Deutschlands größtes Gericht - mit trübem Renommée: Längst zu klein, zu armselig ausgestattet, zu unübersichtlich, ein Koloss, der Urteile ausspuckt wie eine Maschine, sich aber kaum noch steuern läßt.

Der Gedanke, die Staatsanwaltschaft zu teilen, ist nicht neu. Speziell für die DDR-Regierungskriminalität hat es zehn Jahre lang schon eine "Staatsanwaltschaft II" in der Stadt gegeben, und ihr Chef Christoph Schaefgen wäre auch gern im Amt geblieben. Aber er hatte damals keine Rückendeckung, und das Gerichtsverfassungsgericht ist auch streng mit der formalen Organisation. "Bei jedem Gericht soll eine Staatsanwaltschaft bestehen", sagt es. Berlin ist aber bisher ein Gerichtsbezirk. Formal verträgt die Stadt also eigentlich nur eine Staatsanwaltschaft.

Nun hoffen die Reformer bei der Staatsanwaltschaft, dass der Regierende Bürgermeister mit seiner Chef-Autorität einen Durchbruch schafft und damit auch jene Kritiker beschwichtigt, die ihm immer noch die Abschaffung des eigenständigen Justizsenators übelnehmen. Hochrangige Justizbeamte glauben allerdings nicht, dass der notleidende Berliner Etat das Geld für eine solche brachiale Um-Organisation aufbringen kann.

Nach den Vorstellungen der Verwaltung könnte die Stadt auf jeweils zwei Landgerichte in Zivil- und Strafsachen aufgeteilt werden, so wie etwa das viel kleinere München (München I und II). In Zivilsachen gibt es ohnehin schon unterschiedliche Standorte am Tegeler Weg in Charlottenburg und an der Littenstraße in Mitte. In Strafsachen würden bei einer Ausdehnung vor allem die Strafverfolger mehr Raum bekommen, die teilweise schon in Containern hausen.

Diepgen denkt an das frühere Kammergerichtsgebäude an der Witzlebenstraße in Charlottenburg, das wegen seiner früheren Verwendung schon die notwendigen Sicherheitseinrichtungen besitzt. Es gehört allerdings dem Bund, und dieser weiß noch nichts von den neuen Begehrlichkeiten. Außerdem wird an der Kirchstraße in Moabit voraussichtlich Raum frei, wenn das Oberverwaltungsgericht in das bisherige Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts (bis 2002) an der Hardenbergstraße umziehen sollte - ein Lieblingsgedanke des Regierenden Bürgermeisters für das geplante gemeinsame OVG Berlin-Brandenburg. Allerdings steht immer noch die Einigung mit Brandenburg aus, wo man Kompensation für das Entgegenkommen verlangt. Wie könnte die Stadt gerichtlich geteilt werden? "Jedenfalls nicht in Ost und West", sagte ein Eingeweihter, "alles andere ist mir egal."

Hans Toeppen

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