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Achtung Wohnungseinbruch: Die Polizei warnt vor Einbrechern.

© Doris Spiekermann-Klaas

Kriminalität in Berlin: Schutz vor Einbrechern durch Abschließen

Sollen Haustüren nach 22 Uhr zum Schutz vor Einbrechern zugesperrt werden? Die Ansichten dazu gehen auseinander. Das Abschließen behindert bei Feuer den Fluchtweg, warnt die Feuerwehr.

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Wer kennt es nicht, das Schild im Hausflur mit der Aufschrift „Bitte nach 22 Uhr die Tür abschließen“? Speziell in Mietshäusern, die keine Türschließanlage („Summer“) haben, ist das häufig gang und gäbe. Das Landgericht Frankfurt am Main hat nun gegen das Abschließen entschieden, berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Verweis auf die „Neue Juristische Wochenschrift“. Eine verschlossene Haustür behindere den Fluchtweg und könne die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich zur Hand haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit sei aber wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner, so das Gericht.

In dem verhandelten Fall hatte die Wohnungseigentümergesellschaft beschlossen, die Haustür nachts zu festgelegten Zeiten abzuschließen. Die Richter am Frankfurter Landgericht entschieden aber, dass das den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, und kippten den Beschluss. Bei einem Feuer etwa müssen Bewohner mitunter schnell fliehen. Da ist der richtige Schlüssel nicht immer griffbereit. Ist dann die Haustür zu, sitzen sie in der Falle.

Der Mieterverein plädiert fürs Abschließen

Und was bedeutet diese Entscheidung nun, die übrigens schon am 12. Mai erging, für Berlin? „Erst einmal nichts“, sagt Reiner Wild vom Berliner Mieterverein. „Das Urteil bindet nur die Parteien in dem konkreten Fall, sonst niemanden.“ Seltsame Gestalten im Haus seien ein viel häufigeres Risiko als ein Brand – Wild plädierte deshalb eher fürs Abschließen. Irgendwer habe schließlich immer einen Schlüssel, und es dauere nur wenige Sekunden, ihn zu benutzen.

Die Feuerwehr sieht das etwas anders. „Für uns ist es viel besser, wenn nicht abgeschlossen ist“, sagte ein Feuerwehrsprecher. „Es muss gar nicht brennen – es reicht auch, wenn jemand in seiner Wohnung kollabiert. Wenn wir erst überall klingeln müssen, hält uns das nur unnötig auf. Und wenn es brennt, ist es noch schlimmer. Wer denkt dann schon an den Schlüssel?“ Nachts abgeschlossene Türen gefährdeten zudem Menschen, die im Not- oder Panikfall aus dem Haus flüchten wollen. Besser – aber auch teurer – seien Systeme mit Klinke oder Nothebel, die sich auch ohne Schlüssel von innen öffnen lassen.

Brandstifter suchen immer den einfachsten Weg

Mieter wie Vermieter beklagen allerdings, dass Türschlösser oft zerstört werden, meist von Bewohnern. Besonders ausgeprägt sei das in sozial schwächeren Quartieren. Hinzu kommen Werbezettelverteiler, die Türen gewaltsam aufdrücken und Schlösser dabei beschädigen – häufig zu beobachten in Altbauten, deren Hauseingangstüren aus zwei Flügeln bestehen. Die Feuerwehr selbst behindern ge- oder verschlossene Türen beispielsweise im Brandfall jedoch nicht. „Wir kommen durch jede Tür“, sagte der Sprecher – mit Gewalt. Nach Angaben der Polizei ist die Zahl der Brandstiftungen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken, weil immer mehr Häuser Schließanlagen haben. Dadurch werde Brandstiftern, die nach Angaben von Kriminologen fast immer den einfachsten Weg wählen, der Zugang versperrt. In Berlins Justiz spielt das Thema, das andernorts schon oft Streit verursacht hat, nicht so die Rolle. Gerichtssprecherin Annette Gabriel hat die Datenbank nach vergleichbaren Entscheidungen durchforstet, aber nichts gefunden.

Schutz gegen Einbruch: Tipps von der Kripo

Fachleute der Beratungsstelle beim Landeskriminalamt, Platz der Luftbrücke 5, Tempelhof (geöffnet Montag 10 bis 18 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Telefon 46 64 97 99 99). 

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