zum Hauptinhalt
Abgelehnte Asylbewerber steigen in ein Flugzeug.

© Patrick Seeger/dpa

Kritik an Abschiebung: Syrische Familie muss Deutschland verlassen

Die syrische Familie ist in Falkenberg (Elster) gut integriert. Doch wegen der Dublin-Regelung soll sie nun nach Spanien abgeschoben werden.

Von Sandra Dassler

Die syrische Familie, die am Montag aus Falkenberg (Elster) nach Spanien abgeschoben werden sollte, befindet sich weiter in Osnabrück. Das teilte ein Verwandter dem Tagesspiegel mit: „Die Mutter liegt leider immer noch auf der Intensivstation, es werden weitere Untersuchungen vorgenommen, um die Ursache für ihre Herzprobleme zu finden.“ Auch der Vater sei in Behandlung, er habe wegen der Misshandlungen in Syrien seit Längerem mit psychischen Problemen zu kämpfen.

Wie berichtet war die Familie 2015 nach Deutschland gekommen und hat sich in Falkenberg (Elster) gut integriert. Die beiden Kinder – Zwillinge im Alter von neun Jahren – spielen Schach und sind im Judoverein. Die Mutter, die in Syrien Lehrerin war, hilft in der ersten Klasse der Grundschule bei der Betreuung der Kinder. Der Vater nehme an Arbeitseinsätzen teil, berichten deutsche Freunde der Familie. Eine Zurückschiebung nach Spanien, die wegen der umstrittenen Dublin-Gesetzgebung vorgeschrieben ist, wäre ihrer Ansicht nach eine Katastrophe, weil es dort keine Perspektive gebe und niemand in der Familie Spanisch spreche.

Gregor Nocon, der Leiter des Verwaltungsgerichts Cottbus, das wie berichtet vor wenigen Wochen seinen eigenen Beschluss von 2016 aufgehoben hatte, wonach die Familie bis zum Ende des Hauptsache-Verfahrens in Deutschland bleiben durfte, verteidigte die Entscheidung. „Sie hat nichts mit dem Wechsel der Richter zu tun“, sagte er am Dienstag dem Tagesspiegel: „Der Grund für den ersten Beschluss war ein formaler Fehler des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Das hatte das Asylverfahren in Deutschland ohne Anhörung der Betroffenen abgelehnt.“

Deshalb sei dem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Rückführung nach Spanien 2016 stattgegeben worden, so der Richter weiter: „Im April 2019 gab es aber eine grundlegende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, an die wir gebunden sind. Danach ist eine Anhörung der Betroffenen entbehrlich, wenn bereits in einem anderen Land ein Asylantrag gestellt wurde.“

Das aber hatte die syrische Familie aus Unkenntnis der europäischen und deutschen Gesetze nach ihrer Flucht in Spanien getan – und das wird ihr jetzt zum Verhängnis. Es sei denn, das Bamf hat ein Einsehen und lässt freiwillig ein Asylverfahren der Familie in Deutschland zu.

Der brandenburgische Flüchtlingsrat kritisiert die Abschiebung, die innerhalb von sechs Monaten vollzogen werden muss, als menschenunwürdig. „Ich habe der Familie geraten, sich in Osnabrück mit einer Hilfsorganisation in Verbindung zu setzen“, sagte Sprecherin Ivana Domazet dem Tagesspiegel. „Und ich hoffe sehr, dass die Behörden ein Einsehen haben.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false