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Fünfzehn Küken hatte ein Mann in einem Umzugskarton auf seinem Balkon gehalten. Nun muss er zahlen.

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Kükenstreit vor Berliner Verwaltungsgericht: 15 Küken, ein Umzugskarton und 1200 Euro

Ein Mann hatte 15 Küken in einem Umzugskarton auf dem Balkon gehalten, bis das Bezirksamt eingriff. Nun entschied das Berliner Verwaltungsgericht: Der Mann muss die Unterbringung bezahlen.

Der Kükenstreit ist jetzt höchstwahrscheinlich beigelegt. Entbrannt ist er zwischen einem Bürger und dem Bezirksamt Lichtenberg über die Summe von knapp 1900 Euro.

Diese war dem Kläger für die provisorische Unterbringung von 15 Küken, die er in einem Umzugskarton auf seinem Balkon gehalten hatte, in Rechnung gestellt worden. Die Parteien einigten sich am Dienstagmorgen im Verwaltungsgericht vor dem vorsitzenden Richter der 24. Kammer, Christian Oestmann, auf einen Vergleich.

1200 Euro soll der Kläger nun bezahlen. Die rechtliche Seite des Falles ist schnell besprochen.

28 Minuten brauchten Richter und Parteienvertreter, um klarzustellen, dass die Aufbewahrung der Küken in einem Umzugskarton, ohne Wasser, in ihren eigenen Exkrementen, tierschutzrechtlich nicht in Ordnung war und dass deswegen das Einschreiten des Bezirksamts Lichtenberg berechtigt war.

Nach den einschlägigen Gebührenordnungen ist die Unterbringung der Küken in der Tiersammelstelle zu zahlen, und zwar von dem, der sie quälte. 7,16 Euro kostet die Betreuung eines Huhns pro Tag nach Berliner Landesrecht, zuzüglich Transportkosten.

Zwei Wochen lang verwahrte der Bezirk die Küken - jeder Tag kostete

Der Anwalt des Klägers, an diesem Morgen im Saal 1202 des Moabiter Verwaltungsgerichts leger in Jeans gekleidet, gab sich pragmatisch: Er habe seinem Mandaten bereits vorher vertraulich prognostiziert, dass die „Wahrscheinlichkeit, hier zu zahlen, bei einhundert Prozent liegt“. Mit dem Vergleich spart sich der Kläger jetzt immerhin rund 700 Euro.

Warum das gerecht sein soll, bleibt ohne Urteilsspruch offen. Der Richter gab aber zweierlei zu bedenken. Erstens: Der Bezirk hat die Tierchen über zwei Wochen lang verwahrt, was wohl nicht unbedingt nötig war. Man hätte sie früher loswerden und dem Kläger so einige Hühnertagessätze ersparen können. Zweitens sei die Relation zwischen den Betreuungskosten pro Tag und dem Anschaffungspreis eines Kükens womöglich echt „unverhältnismäßig“.

Richter Oestmann hat zuvor nämlich „selbst einmal im Internet recherchiert“ und festgestellt, dass ein frisches Küken für etwa fünf Euro zu haben ist. Das ist weniger als seine Betreuung laut der Tierbetrauung-Benutzungsgebührenverordnung am Tag kosten soll. Das fanden alle etwas schräg.

Die erste Ratenzahlung wird für den Kläger am ersten Oktober fällig. Hoffen kann man, dass er bis dahin wieder auftaucht. „Ich selbst kann ihn im Moment einfach nicht erreichen“, sagte sein Anwalt im Gericht, „er muss wohl noch im Urlaub sein.“

Daher durfte sich der Anwalt drei Wochen lang den Widerspruch vorbehalten, um seinem Mandanten vom Moabiter Kükenhandel zu erzählen, wenn er wieder auftaucht.

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