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Kündigung zurückgenommen: Gefeuerte Putzfrau arbeitet wieder

Im Falle der Putzfrau, die nach der Teilnahme an einem Warnstreik ihre Kündigung erhalten hatte, hat sich das Blatt gewendet. Entsprechend einem Gerichtsurteil wurde die Kündigung zurückgenommen.

Wie die Gewerkschaft IG BAU mitteilte, hat der Arbeitgeber die Kündigung am Donnerstag zurückgenommen. Am Mittwochnachmittag hatte das Arbeitsgericht derartige Kündigungen bereits für unzulässig erklärt. In der Gebäudereinigerbranche bahnt sich weiter Streik an: Nachdem sich in der Urabstimmung fast 97 Prozent der Mitglieder für unbefristete Arbeitskampfmaßnahmen ausgesprochen haben, soll ab Dienstag auch in Berlin gestreikt werden. Die 42-jährige Reinigungskraft wollte gestern um 17 Uhr wieder zu ihrer Putzschicht erscheinen.(fk)

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