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Kunst am Bau. Die „Gläserne Blume“ im Palast der Republik.

© Paul Glaser/dpa

Kunstwerk sollte ins Humboldt-Forum: „Gläserne Blume“ ist nicht zu retten

In Erinnerung an den Palast der Republik sollte das Werk ins Humboldt-Forum einziehen. Doch die Idee scheitert vor Gericht.

Die „Gläserne Blume“, die einst glänzend den Empfangssaal des Palasts der Republik schmückte, sollte als Reminiszenz an den Bau, der dem Berliner Schloss weichen musste, ins Humboldt Forum einziehen.

Doch aus der Idee, das Kunstwerk als kleineres Modell aufzustellen, wurde nichts. Da nur einer der beiden Urheber an der Blumen-Kopie für das Kopie-Schloss beteiligt war, zersplitterte die Idee vor Gericht.

Auch der Plan, die fünf Tonnen schwere original Blume aus Stahl und Glas, die in einem Depot des Deutschen Historischen Museums in Spandau gelagert wird, zu sanieren, scheint aus Sicht des Bundes, dem das Kunstwerk gehört, wenig realistisch.

Kunstwerk sei wohl nicht zu retten

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) lässt dazu in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage wissen, dass das Kunstwerk, das aus zehn mit einer Kugel verklebten Glassegmenten besteht, wohl nicht zu retten sei.

„Die vergilbten Kleber zu entfernen und zu ersetzen, die beim Bau des Objekts verwendet wurden, ist nach Aussage verschiedener Restauratoren nicht nur aufwendig, sondern birgt vor allem die Gefahr, die Originalelemente aus lndustrieflachglas zu beschädigen.“

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Die Entscheidung gegen eine Restaurierung des Objekts sei nach einem Ortstermin mit der Stiftung Humboldt Forum (SHF) bereits 2015 gefallen. Kostengründe seien nicht ausschlaggebend gewesen, heißt es.

[Und wo lagert die Blume? Der Spandau-Newsletter vom Tagesspiegel ist dem Kunstwerk auf der Spur]

Auch die „maßgeblichen Urheber des Werks“, die Künstler Reginald Richter und Richard Wilhelm, mit denen die SHF in Kontakt steht, halten laut Grütters eine Wiederaufstellung im Humboldt Forum für „unangemessen“, da das Objekt als „Kunst am Bau“ für die spezifische architektonische Umgebung im Palast der Republik entworfen worden sei.

Insofern, so das Fazit der Staatsministerin, sei „der Umgang mit diesem Kunstwerk auch eine urheberrechtliche Frage“.

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