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KV-Vorstände: Genehmigten sich Ärztevertreter Extrazahlung?

Laut RBB-Bericht bekamen die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung 549 000 Euro Übergangsgeld – trotz Wiederwahl.

Für Ärztefunktionäre ist gesorgt. Die drei Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Berlin haben laut Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt 2010 insgesamt je 179 000 Euro brutto erhalten. Dazu steht ihnen bei der Rückkehr in den Beruf nach sechs Jahren ein Jahresgehalt als Übergangsgeld zu, außerdem ein weiteres Jahresgehalt, falls sie ihre kassenärztliche Tätigkeit wieder aufnehmen. Nur bei der Rückkehr? Nach einem Bericht des RBB-Fernsehmagazins „Kontraste“, das am Donnerstagabend ausgestrahlt wurde, soll das Anfang 2011 anders gelaufen sein. Demnach haben Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke nach Ablauf ihrer Amtsperiode im Januar insgesamt 549 000 Euro Übergangsgeld kassiert – anschließend aber wurden sie wiedergewählt und für weitere sechs Jahre in ihren Ämtern bestätigt.

Der KV-Vorstand teilte dazu am Dienstag mit, „die behaupteten Summen und Fakten“ seien „frei erfunden“. Und weiter: „Zahlungen an die Vorstände können nur nach Beschluss in den entsprechenden Gremien der KV erfolgen… Die Verträge und Vereinbarungen sind schon Anfang des Jahres der Senatsverwaltung für Gesundheit als Aufsichtsbehörde zur Prüfung eingereicht und nicht beanstandet worden.“ Mehr wollte eine Sprecherin der KV nicht sagen. Damit bleibt unklar, ob zu den angeblich frei erfundenen Fakten auch die Zahlung eines Übergangsgeldes überhaupt gehört. Eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung bestätigte am Freitag, es sei eine aufsichtsrechtliche Prüfung eingeleitet worden.

„Kontraste“ berichtete weiter, die Vertreterversammlung der KV, die den Vorstand kontrolliert, habe diesen Vorgang später in nichtöffentlicher Sitzung geprüft. Dabei habe es geheißen, die Zahlung sei durch ein Rechtsgutachten abgesichert. Später, im Mai, habe die Vertreterversammlung mit Mehrheit für die Auszahlung gestimmt und sie nachträglich zur laut RBB „erfolgsunabhängigen Prämie“ umdeklariert. Im Dienstvertrag steht laut RBB-Bericht: Übergangsgeld sei zu zahlen, wenn die Vorstände nach dem Ausscheiden ihre ärztliche Tätigkeit hauptberuflich fortführen. Die KV finanziert sich aus den Kassenarztpraxen, die eine Umlage in Höhe von 2,5 Prozent ihres Umsatzes zahlen müssen. Patienten sind also von diesem Vorgang unmittelbar nicht betroffen.

Dies ist nicht der erste Vorgang dieser Art. In den neunziger Jahren wurden in den deutschen Bundesländern gelegentlich Übergangsgelder in Millionenhöhe gezahlt, bevor das Bundessozialgericht die Höhe solcher Zahlungen auf zwei Jahre begrenzte. 2001 strich der damalige Präsident der brandenburgischen KV, Hans-Joachim Helming, kurz nach Beginn seiner Amtszeit 730 000 Mark als eine Art Vorschuss auf die Rente ein, sein Stellvertreter Peter Noack bekam 340 000 Mark. Das Potsdamer Sozialministerium intervenierte, und es kam zu einer Einigung vor dem Sozialgericht: Beide Ärzte durften das Geld behalten, verpflichteten sich aber, nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt, keine weiteren Ansprüche zu stellen und glichen den Zinsvorteil aus, den sie durch die vorgezogene Zahlung erlangt hatten.

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