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LADENÖFFNUNGSGESETZ: Der Sonntag soll heilig bleiben

Wer darf am Sonntag öffnen?An Sonn- und Feiertagen dürfen grundsätzlich Souvenirs-Shops, Museumsgeschäfte, Blumen- und Zeitungsläden, Bäcker, Apotheken und Tankstellen öffnen.

Wer darf am Sonntag öffnen?

An Sonn- und Feiertagen dürfen grundsätzlich Souvenirs-Shops, Museumsgeschäfte, Blumen- und Zeitungsläden, Bäcker, Apotheken und Tankstellen öffnen. An Bahnhöfen und Reisebusterminals dürfen nur solche Geschäfte öffnen, die Reisebedarf anbieten. Eine Ausnahme bildet der Flughafen Tegel, wo darüber hinaus „Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs“ angeboten werden dürfen.

Warum kommt die Initiative jetzt? Der Senat muss das Ladenöffnungsgesetz überarbeiten, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember die in Berlin geltende Regelung für unzulässig erklärt hatte. Verbrauchersenatorin Katrin Lompscher (Linke) allerdings will keine Sonderregelung für den Hauptbahnhof. Die mitregierende SPD sowie CDU und FDP sind jedoch dafür. amy

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