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Nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz dürfen Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr öffnen, falls dafür ein öffentliches Interesse besteht.

© Reuters / Thomas Peter

Ladenöffnungszeiten: Senat kämpft um verkaufsoffene Sonntage

Nachdem das Verwaltungsgericht den Sonntagsverkauf zur Grünen Woche, Berlinale und ITB gekippt hatte, will die Landesregierung nun dagegen Beschwerde einlegen.

Der Streit um die sonntäglichen Ladenöffnungszeiten in Berlin geht in die nächste juristische Runde. Nachdem das Verwaltungsgericht vor Silvester entschieden hatte, dass der vom Senat genehmigte Sonntagsverkauf zur Grünen Woche im Januar, zur Berlinale im Februar und der Internationalen Tourismusbörse (ITB) im März aus rechtlichen Gründen unterbleiben muss, will die Landesregierung nun dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Man werde den Widerspruch in Kürze einreichen, sagte am Freitag eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Arbeit. Wie berichtet hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen den geplanten Sonntagsverkauf beim Verwaltungsgericht geklagt.

"Berlinweite Bedeutung"

Nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz dürfen Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr öffnen, falls dafür ein öffentliches Interesse besteht – vor allem wegen zugleich stattfindender Großveranstaltungen. Das Verwaltungsgericht hält dem in seiner Eilentscheidung entgegen, die „berlinweite Bedeutung“ von Grüner Woche, Berlinale und ITB reiche nicht aus, um ein solches Interesse zu begründen. Außerdem seien alle drei Events mehrtägig, ihre Besucher könnten auch werktags einkaufen.

In seiner Beschwerde zum Urteil beruft sich der Senat auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von 2009. Damals hätten dessen Richter geurteilt, „dass bei entsprechenden Veranstaltungen sehr wohl ein öffentliches Interesse“ am Sonntagsverkauf vorliege.

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