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Ladenöffnungszeiten: Sonntagsshopping wird komplizierter

Berliner Ladeninhaber sollen auch in Zukunft an zehn Sonntagen im Jahr ihre Geschäfte öffnen können, allerdings wird das Genehmigungsverfahren für sie komplizierter. Die Händler dürfen an vier Terminen nur bei einem Jubiläum oder Straßenfest öffnen.

Nach einem am Dienstag vom Senat beschlossenen Entwurf für eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes kann die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz künftig bis zu sechs verkaufsoffene Sonntage festlegen. Darüber hinaus sollen Händler vier zusätzliche Sonntage individuell beim Bezirksamt anmelden können. Dies sei aber nur im Zusammenhang mit einem Jubiläum oder einem Straßenfest möglich, sagte Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke). Außerdem dürfe nicht an zwei Sonntagen hintereinander sowie an mehr als zwei Terminen im Monat geöffnet werden.

Das Ladenöffnungsgesetz musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geändert werden. Die Karlsruher Richter hatten nach einer Klage der Kirchen im vergangenen Dezember festgestellt, dass die Regelungen, nach denen vier verkaufsoffene Sonntage im Advent möglich waren, gegen den Sonntagsschutz im Grundgesetz verstoße. Ausnahmen müssten besonders begründet werden, befanden die Richter. Ein bloß wirtschaftliches Interesse des Einzelhandels und ein alltägliches „Shopping-Interesse“ der Käufer reichten nicht aus.

Durch die jetzt vom Senat geplanten Änderungen sind demzufolge allenfalls zwei offene Adventssonntage für ein Geschäft etwa im Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt möglich. Allerdings könnten etwa Händler in der City West an zwei bestimmten Sonntagen und in der City Ost an den anderen beiden Sonntagen öffnen. Die Gesetzesvorlage muss zunächst den Rat der Bürgermeister passieren. Die evangelische Kirche äußerte gestern die Erwartung, während der anschließenden parlamentarischen Beratung erneut gehört zu werden. Die Gewerkschaft Verdi befürchtet, dass Geschäfte sich vorgeschobene Anlässe suchen werden, um öffnen zu können.

Im Senatsentwurf nicht thematisiert ist die Problematik des Hauptbahnhofs. Lompscher lehnt eine „Lex Hauptbahnhof“ ab, die den dortigen Händlern den Sonntagsverkauf ermöglichen könnte. Nach Angaben von Frank-Ralf Jahnke (SPD) ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. „Hier muss es eine Ausnahmeregelung wie derzeit für den Flughafen Tegel geben.“ Der Hauptbahnhof sei nun einmal ein „Einfallstor“ in die Stadt. Er gehe davon aus, dass die rot-rote Koalition einen Änderungsantrag bei der parlamentarischen Beratung einbringen werde. Dies wird aber noch einige Diskussionen mit dem Koalitionspartner mit sich bringen. Denn bei der Linken ist man in dieser Frage bedeutend skeptischer. Die Linksfraktion hat für die kommende Woche Vertreter von Kirche und Gewerkschaften eingeladen.

Weitreichender als die Vorstellungen der SPD-Fraktion sind jene der Liberalen. Sie haben im Herbst 2009 einen Gesetzesantrag eingebracht, der den Sonntagsverkauf an allen Fernbahnhöfen ermöglichen soll. Volker Thiel, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, nannte deswegen den von Lompscher vorgelegten Gesetzentwurf „ein Desaster für die Metropole Berlin und den Berliner Einzelhandel auf allen Fernbahnhöfen“.

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