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Jubel beim Fanfest am Brandenburger Tor: Das soll es dieses Jahr zur EM wieder geben.

© dpa

Lärmschutz während der Fußball-EM: Friedrichshain-Kreuzberg will Public Viewing nur auf Antrag

Die bundesweite Regelung, die den Lärmschutz zur EM im Sommer aufhebt, gilt nicht in Berlin. Denn Landesrecht hat Vorrang. In Friedrichshain-Kreuzberg soll nach Antrag abgewogen werden.

Regelloses Halligalli während der Fußball-EM? Nicht bei uns, teilte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg am Freitag mit – zur selben Zeit, als der 200 Meter nördlich der Bezirksgrenze gelegene Bundesrat die Verordnung über den Lärmschutz fürs Public Viewing während der Europameisterschaft beschloss. Und zwar einstimmig, also auch mit Zustimmung Berlins. Dabei ist die Ausnahme hier völlig irrelevant, denn in der Bundesverordnung steht, dass Landesregelungen Vorrang haben.

Viele Länder haben – anders als Berlin – kein eigenes Immissionsschutzgesetz, sodass dort die Bundesregelung gelten würde, die sinngemäß sagt: Nach Stand der Technik vermeidbarer Lärm ist zu vermeiden. Nach dieser Logik muss ein Fernseher vor der Kneipe leise gedreht werden; daher die Ausnahme zur EM.

Nachtruhe darf nur mit Genehmigung gestört werden

Der amtlich erhobene Zeigefinger ausgerechnet im Is’-mir-egal-Bezirk scheint überraschend, aber steht stellvertretend für ganz Berlin. Hier ist insbesondere die Nachtruhe ab 22 Uhr geschützt, die nur mit vorher erteilter Genehmigung gestört werden darf. Nach Auskunft von Ordnungsamtsleiter Joachim Wenz geht es darum, „Missverständnisse zu vermeiden“: Niemand solle sagen können, er habe von nichts gewusst. Das sei gerade bei der WM vor zwei Jahren häufig passiert, als Anwohner über den Lärm klagten und Ämter Bußgelder gegen Wirte verhängten, die ohne Ausnahmegenehmigung Public Viewing veranstaltet hatten.

Anträge müssen vier Wochen vorher eingereicht werden

Nach Auskunft des Bezirksamtes wird in jedem Einzelfall zwischen Lärmschutz der Nachbarn und öffentlichem Interesse am Public Viewing abgewogen und dann entschieden – und zwar spielweise, wobei die jeweilige Ausnahme „spätestens vier Wochen“ vorher beantragt worden sein müsse. Da liegt es einerseits nahe, für möglichst viele Spiele zu beantragen, um als Wirt nicht die Finalrunde zu verpassen. Andererseits könne dann gerade in Wohngebieten das Risiko steigen, dass Anträge abgelehnt würden, sagt Wenz. Die meisten Spiele beginnen erst um 21 Uhr. Die Regelungen betreffen vor allem Schankvorgärten. Lokale Fanmeilen im öffentlichen Raum müssten zusätzlich als Sondernutzung beantragt werden – und sind laut Bezirksamt kaum genehmigungsfähig, weil es die große Meile am Brandenburger Tor gibt.

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