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Fällt die Saison ins Wasser? Der Holländer Michele Verhoeven hat mit Partnern das Strandbad Plötzensee seit Jahresanfang gepachtet.

© Kitty Kleist-Heinrich

Land Berlin fordert volle Miete: Auch wer keinen Umsatz macht, soll zahlen oder sich verschulden

Berlins Regierender Bürgermeister fordert von privaten Vermietern in der Krise entgegenkommen. Nur für landeseigene Immobilien soll das nicht gelten.

Mehr als 20 Grad um 10 Uhr morgens, blauer Himmel, Sonne satt – an einem solchen Tag fackelt der Berliner nicht lang: „Pack die Badehose ein!“ ruft er und ab zum See. Aber auch das ist in Zeiten von Corona eine ferne Erinnerung. Strand- und andere Bäder sind dicht. Cafés und Gastronomie ebenso.

Null Einnahmen in der Hauptsaison

Für die Betreiber eine Katastrophe: Null Einnahmen ausgerechnet in der Hochsaison. Und der Appell des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller an die Vermieter, ihnen „durch Stundung oder Reduzierung“ entgegenzukommen, verhallt oft unerhört. Ausgerechnet auch dort, wo das Land Berlin selbst oder eigene Immobilienfirmen als Vermieter auftreten.

Denn ein Erlass der Mieten könnte tiefe Löcher in die Kassen der landeseigenen Unternehmen reißen. Beispiel Wohnungsbaugesellschaft Mitte, WBM. „Uns liegen 308 Anträge von Gewerbemietern auf Stundung der Miete für die Monate April und Mai vor“, sagt WBM-Sprecher Christoph Lang. Ein „erheblicher Betrag“ komme da zusammen, dessen genaue Höhe er nicht nennen will. Gestundet, also aufgeschoben werden die Forderungen zunächst.

Berlins Wohnungsunternehmen WBM hat 300 Mieter in Nöte

Allein die WBM vermietet eine Fläche von 285 000 Quadratmetern: „Von der Imbissbude bis zum Kongress-Zentrum am Alexanderplatz reicht das Angebot“, sagt Lang. Ganze Quartiere sind darunter wie beispielsweise das Nikolaiviertel und Shopping-Malls wie die Rathaus-Passagen. „Als allerletztes Mittel“, sagt Lang, „könnten wir im Einzelfall auch über einen Mietverzicht sprechen“. Aber so weit sei man noch nicht. Ähnlich zögerlich äußert sich eine Sprecherin von Berlins zentraler Immobilien-Vermietungs- und Verwaltungsgesellschaft BIM. Auch dort „wächst die Zahl“ von Mietern, die sich in wirtschaftlicher Not gemeldet haben. Im „persönlichen Kontakt und individuellen Gespräch“ suche man nach Lösungen. Aber es gibt Grenzen: „In erster Linie sind wir verpflichtet, den gesetzlichen Vorgaben zu folgen, und diese sehen keinen Mieterlass vor“.

Unter Druck. Auch das Kongresszentrum BCC am Alex mietet beim Land.
Unter Druck. Auch das Kongresszentrum BCC am Alex mietet beim Land.

© Rückeis

Politisch ist der Erlass von Mieten ein heißes Eisen und spaltet die Koalition. Linke und Grünen sind eher für kulante Regelungen und haben sich in internen Gesprächen für großzügige Lösungen ausgesprochen. Doch solche Vorstöße scheiterten am Widerstand der SPD-geführten Senatsverwaltung für Finanzen. In einem Rundschreiben vom 7. April an Senatskanzlei, Senatsverwaltungen und Bezirke forderte die Finanzverwaltung eine „einheitliche Vorgehensweise“ bei den Miet- und Pachtzahlungen: „Die Miete bleibt weiterhin fällig“, heißt es mit Hinweis auf Regelungen des Bundes. Diese verbietet zwar Kündigungen wegen Mietschulden, erlässt diese aber nicht, sondern stundet sie nur bis Mitte 2022. Gewerbetreibende, heißt es bei der Finanzverwaltung weiter, könnten „überdies“ auf die Soforthilfeprogramme der IBB zurückgreifen.

Dagegen soll der Staatssekretär für Wohnen, Sebastian Scheel (Linke), bereits kurz nach dem Shutdown den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen einen Verzicht von einer Monatsmiete bei betroffenen Gewerbemietern vorgeschlagen haben, was diese aber abgelehnt hätten. Scheel bestätigte, dass dazu „ein erstes Gespräch“ stattgefunden habe. Und dass man „im weiteren auch über Mietverzicht reden“ müsse. Doch im Aufsichtsrat der Firmen sitzt neben Scheel auch ein Vertreter der Senatsverwaltung für Finanzen.

Fragt man dazu im Hause von Berlins Chefhaushälter Matthias Kollatz (SPD), lautet die Sprachregelung grob gesagt: Wir sind nicht zuständig. „Es ist die operative Aufgabe der Geschäftsführung (der jeweiligen Firma; Anm. d. Red.), über eventuelle Stundungen oder andere in der aktuellen Situation angemessene Regelungen zu entscheiden“, sagt eine Sprecherin zu einer Anfrage zur Notlage der Händler am Berliner Großmarkt. Diese mieten ihre Flächen bei der landeseigenen „Großmarkt GmbH“. Die Händler haben drei viertel ihres Umsatzes eingebüßt wegen der Krise, weil sie Restaurants, Gaststätten, Hotels und Pensionen beliefern, die wegen des Shutdowns die vor Monaten bestellten Waren nicht abnehmen. Ohne Mieterlass droht vielen die Pleite.

Bei der Großmarkt GmbH, einer hundertprozentigen Tochterfirma des Landes, sagt Justitiarin Mandy Bahr: „Mieterlässe in der Größenordnung, wie Sie jetzt in der Coronakrise hilfreich wären, sind satzungsgemäß zustimmungspflichtig seitens des Aufsichtsrates.“ Zu klären seien „juristische und haushaltstechnische Aspekte“. Denn: „Mieterlässe führen zu einem Gewinnrückgang und dieser wiederum bedingt eine verminderte Ausschüttung an den Gesellschafter – das Land Berlin“. Ein unangenehmes Thema für Hüter des Landeshaushaltes. Diese wollen eine politische Debatte über die Verantwortung des Landes als Vermieter am liebsten gar nicht erst aufkommen lassen. Die Senatsverwaltung für Finanzen lässt deshalb mitteilen: „Es ist sicher nicht Aufgabe des Senats, sich in das operative Geschäft des Großmarkts einzumischen“. Anders sieht man das im Hause von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne): „Wir setzen uns dafür ein, dass die Senatsverwaltung für Finanzen auch Mieterlass zulässt“. Bisher vergeblich. Dabei liegt diese Forderung auch auf der Linie, die der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) eigentlich für alle Vermieter in Berlin ausgerufen hatte: „Hier ist jetzt breite Solidarität gefragt“, sagte Müller im Abgeordnetenhaus. Und weiter: „Ich appelliere an die Vermieter unserer Stadt: Überlegen sie, ob sie Gewerbetreibenden, die jetzt ihre Läden schließen mussten, über einen längeren Zeitraum mit der Miete entgegenkommen können. Ob durch Stundung oder Reduzierung. Eine geringere Gewerbe-Mieteinnahme ist hier auf jeden Fall besser als ein langandauernder Leerstand“.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.]

Nicole Ludwig, Sprecherin für Wirtschaft und Sport der Grünen-Fraktion, ärgert sich über die sture Grundsatzentscheidung des Vermieters Berlin: „Der Erlass von Miete muss im Einzelfall möglich sein, sonst zerstören wir Betriebe und müssen dann die Erwerbslosen mit Transfermitteln auffangen.“ Ludwig spricht sich für keinen pauschalen Mieterlass für Gewerberäume durch landeseigene Unternehmen aus. Vielmehr müsse diese Hilfe als ein weiteres Werkzeug dann zum Einsatz kommen, wenn bei einer konkreten Einrichtung die anderen Hilfsprogramme nicht greifen. So fallen beispielsweise ausgerechnet gemeinnützige Vereine bisher durch das Raster der Programme von Bund und Land. Auch gibt es mit der Soforthilfe V erst seit Kurzem Zuschüsse für Firmen mit mehr als zehn Mitarbeitern.

„Eigentlich ist am 1. Mai Anbaden“, sagt Michel Verhoeven, einer der neuen Pächter und Betreiber vom Strandbad Plötzensee. Von seinem Vermieter, den Berliner Bäderbetrieben, hat er aber noch keine Rückmeldung, ob die Badeanstalt überhaupt öffnen darf – auch vom Senat nicht.

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