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Berlin: Landesentwicklungsplan zum Flughafen wird nachgebessert

Potsdam Der vom Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) für nichtig erklärte Landesentwicklungsplan zur Flughafenstandortentwicklung wird nachgebessert. Dies habe die nach dem Richterspruch eingesetzte Projektgruppe empfohlen, teilte das Infrastrukturministerium gestern mit.

Potsdam Der vom Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) für nichtig erklärte Landesentwicklungsplan zur Flughafenstandortentwicklung wird nachgebessert. Dies habe die nach dem Richterspruch eingesetzte Projektgruppe empfohlen, teilte das Infrastrukturministerium gestern mit. Dabei geht es unter anderem um die Lärmbetroffenheit und das Konzept der dezentralen Konzentration, sagte Ministeriumssprecher Lothar Wiegand. Die Gemeinden und Träger öffentlicher Belange würden erneut beteiligt. Geklagt hatten mehrere Gemeinden.

Die Nachbesserung sei eine vorsorgliche Maßnahme und keine Voraussetzung für den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Schönefeld. Dagegen läuft derzeit das Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das ergänzende Verfahren solle bis Mitte 2006 abgeschlossen sein. Das Bundesverwaltungsgericht will in der ersten Jahreshälfte sein Urteil fällen. kt

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