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Berlin: Berlin braucht ein neues Vergabegesetz

Senat folgt dem Urteil des Europa-Gerichtshofs

Der Senat will ein neues Vergabegesetz vorlegen. Damit zieht die Landesregierung die Konsequenzen aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das die Festlegung von Mindestlöhnen nur dann akzeptiert, wenn sie bundesweit gelten. Dieses Urteil sei ein schwerer Rückschlag für den Schutz der Arbeitnehmer vor Lohndumping, erklärte der Senat gestern. Das Berliner Vergabegesetz, das erst im März vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, muss jetzt novelliert werden.

Das kann eine Weile dauern. Bis dahin dürfen die Vergabestellen, die öffentliche Aufträge des Landes Berlin an private Unternehmen vergeben, das geltende Landesgesetz nicht anwenden. Das wurde den zuständigen Behörden durch ein Rundschreiben der Wirtschaftsverwaltung mitgeteilt. Tariftreue- oder Mindestentlohnungserklärungen dürfen von den Auftragnehmern vorerst nicht abgefordert werden. „Wir sind mit den Unternehmensverbänden im Gespräch, um das Problem pragmatisch zu handhaben“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) gestern nach der Senatssitzung.

Anders geht es auch nicht, wenn die öffentliche Hand vermeiden will, dass unterlegene Bewerber unter Berufung auf das EuGH-Urteil reihenweise vor Gericht ziehen. Neben der Erarbeitung eines neuen Vergabegesetzes will der Senat in der nächsten Woche eine Bundesratsinitiative beschließen. Darin soll, möglichst in Abstimmung mit anderen Ländern, die Bundesregierung aufgefordert werden, gegenüber der EU-Kommission in Brüssel aktiv zu werden. Das Ziel: eine arbeitnehmerfreundliche Reform der europäischen Entsende-Richtlinie und die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns. Außerdem soll die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und deren Aufnahme in das Entsendegesetz erleichtert werden. Das Berliner Vergabegesetz, dass jetzt runderneuert wird, knüpfte die öffentliche Auftragsvergabe an einen Mindestlohn von 7,50 Euro bzw. die Zahlung von Tariflöhnen. za

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