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Berliner Wasserbetriebe: Senat lässt "Wassertisch“ auf dem Trockenen sitzen

Vor zwei Wochen ist der Senat beim Thema Wasser baden gegangen. Trotz der Niederlage vor dem Verfassungsgericht sollen die Verträge nicht veröffentlicht werden.

Am Dienstag beschloss er, trotz der Niederlage vor dem Landesverfassungsgerichtshof das Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge rund um Wasser und Abwasser weiter abzulehnen: Das Anliegen der Initiatoren vom „Berliner Wassertisch“ sei nicht verfassungsgemäß und deshalb unzulässig. Der „Wassertisch“ will, dass die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von 1999 komplett veröffentlicht werden. Der damalige Teilverkauf des Landesunternehmens gilt Kritikern als eine Ursache für die relativ hohen Berliner Wassertarife. Sie sichert den drei Eignern – Berlin hält noch 50,1 Prozent, RWE und Veolia je knapp ein Viertel – jährlich zweistellige Millionengewinne.

Nach Auskunft von Finanzstaatssekretär Christian Sundermann hält der Senat insbesondere das Anliegen der Initiatoren für unzulässig, dass die seit zehn Jahren geltenden Verträge zwischen dem Land und den Unternehmen RWE und Veolia im Nachhinein ungültig werden sollen, falls sie nicht binnen drei Monaten veröffentlicht werden. Das sieht der Gesetzentwurf vor, den der „Wassertisch“ zur Abstimmung stellen will.

Nach Überzeugung von Sundermann würde ein erfolgreicher Volksentscheid unvermeidlich eine Klage der privaten BWB-Miteigentümer nach sich ziehen, die das aufwendig vom Volk erkämpfte Vorhaben im Nachhinein zunichte machen würde. Bestärkt sieht sich die Verwaltung durch die Begründung des Verfassungsgerichts. In der heißt es sinngemäß, dass die Frage der Verfassungswidrigkeit des Volksbegehrens nicht schon vorab geprüft werden müsse, sondern auch hinterher geklärt werden könne. Nur was ganz offenkundig verfassungswidrig sei, könne von vornherein abgelehnt werden.

Sundermann sieht den Senat auch deshalb auf der sicheren Seite, weil „zumindest das Abgeordnetenhaus damals alle Verträge einsehen konnte“. Dessen ungeachtet werde jetzt aber mit Justiz- und Wirtschaftsverwaltung geprüft, wie man dem „Wassertisch“ und der Gerichtsforderung nach mehr direkter Demokratie entgegenkommen könne, etwa durch eine teilweise Herausgabe der Verträge.

Die Stellungnahme des Senats geht jetzt ans Abgeordnetenhaus, das dann innerhalb von vier Monaten über die Sache entscheiden muss. Falls die Parlamentarier sich der Senatsmeinung mehrheitlich anschließen, dürfte der „Wassertisch“ wohl weiter für das Volksbegehren mobilisieren. Stefan Jacobs

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