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© Mike Wolff

Bezirksamt Neukölln: Ruckzuck entlassen - Buschkowsky kündigt Azubi

Neuköllns Bürgermeister Buschkowsky findet sein Amt vorbildlich bei der Integration. Der Personalrat sieht das anders und stellt sich hinter eine türkischstämmige Auszubildende im Rathaus, der fristlos gekündigt wurde.

Berlin - Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky kümmert sich um die Auszubildenden in seinem Rathaus höchstpersönlich, hat er einmal in einem Zeitungsbericht erklärt. Wenn sie schlechte Noten in der Berufschule haben, rede er „seinen“ Azubis, derzeit 110 an der Zahl, ins Gewissen. Er frage sie, ob sie wüssten, was eine solche Ausbildung kostet und was sie wert ist. Damla C. ist die Lehre im Rathaus offenbar einiges wert: Die 20-Jährige steht vor Gericht, weil ihr fristlos gekündigt wurde. Zu Unrecht, findet sie.

Ermutigt hat sie der Umstand, dass der Personalrat im Neuköllner Bezirksamt hinter der jungen Türkischstämmigen steht und ihre fristlose Kündigung für eine „überzogene Reaktion“ hält. Zur Kündigung hatte geführt, dass Damla C. verreist war, ohne sich eine Genehmigung geholt zu haben. Für ihr überstürztes Verschwinden gibt es aus Sicht der Klägerin einen guten Grund: Ihr Vater war in der Türkei gestorben, und die Beerdigung muss nach islamischem Glauben binnen 48 Stunden stattfinden. Da der Tod am Wochenende eintrat, nahm Damla C. am Sonntag einen Flieger und eilte nach Adana. Am Montag ließ sie sich zunächst über eine Bekannte beim Bezirksamt entschuldigen und meldete sich im Lauf des Tages persönlich ab. Einen bezahlbaren Rückflug habe sie wegen der Hauptsaison – es war September – erst eine Woche später gefunden.

„Die Auszubildende wurde aufgrund dieses Vorfalls als nicht geeignet angesehen“, erklärt der Anwalt des Bezirksamts, Frank Lansnicker. Außerdem habe der Arbeitgeber in der Probezeit, in der sich C. befand, eine völlige Kündigungsfreiheit. Doch ganz so einfach fand der Richter am Landesarbeitsgericht die Entscheidung nicht. Er riet beiden Seiten zunächst, über einen neuen Ausbildungsvertrag zu verhandeln und vertagte die Entscheidung.

Zuvor hatte das Arbeitsgericht Berlin in erster Instanz entschieden, dass die Kündigung unrechtmäßig sei. Denn im Öffentlichen Dienst ist sie unwirksam, wenn der Personalrat seine Zustimmung verweigert. Das war im Fall von Damla C. geschehen: „Bei Auszubildenden mit Migrationshintergrund sind ethnische Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen“, so die Haltung des Personalrats. Er sah in der Kündigung ein „zu rigides Vorgehen“.

Die Linie will nicht ganz in das Bild passen, das der Bürgermeister selbst von sich und dem Bezirksamt verbreitet. Als „Vorreiter für eine quantitativ engagierte und qualitativ anspruchsvolle Ausbildung von jungen Migranten und Migrantinnen“ beschreibt er sein Haus in der Broschüre zur Senatskampagne „Berlin braucht dich“.

Buschkowsky selbst unterschrieb jedenfalls die Kündigung von Damla C. und überging deren Kündigungseinspruch. Damit vermied die Personalabteilung ein internes „Einigungsverfahren“, das in der Regel Monate dauert. „Das hätte zur Folge gehabt, dass die Probezeit von Damla C. abgelaufen wäre“, erklärt Anwalt Wolfgang Daniels, dessen Anwaltskanzlei sie vertritt. Buschkowsky selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Laut Anwälten und Bezirksamtsmitarbeitern ist der Fall nur einer von vielen. Der Personalrat selbst hat in diesem wie auch in anderen Fällen gegen Buschkowsky geklagt, verhandelt wird Ende April. Jedesmal, wenn das Bezirksamt vor Gericht verliert, zieht es in die nächste Instanz. Ein Fall wurde sogar bis zum Bundesarbeitsgericht getragen. Auch damals fühlte sich der Personalrat übergangen und erhielt von den obersten Arbeitsrichtern erst kürzlich Recht. Die Kosten für Gerichtsverhandlung und Anwälte trägt jedesmal das Bezirksamt. Ferda Ataman

Ferda Ataman

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