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Bundesgesetz: Rauchen verboten, aber keiner kontrolliert es

Ab Sonnabend gilt das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zum Rauchverbot in Taxis und für Jugendliche. Doch weder Polizei noch Ordnungsämter fühlen sich zuständig. Wer überwacht dann die Verstöße?

Von Sandra Dassler

Am Sonnabend tritt das von der Bundesregierung beschlossene „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ in Kraft. Danach ist in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln das Rauchen verboten. Zudem dürfen Jugendliche erst ab 18 Jahre in der Öffentlichkeit rauchen und Tabakprodukte erwerben. In Berlin ist das Rauchverbot in den öffentlichen Verkehrsmitteln bereits durchgesetzt. Probleme könnte es allerdings bei den Taxifahrern geben.

„Wir sind nicht sehr glücklich mit dem Bundesgesetz“, sagt Detlev Freutel, Vorstand beim Taxiverband Berlin Brandenburg: „Wir haben gute Erfahrungen mit unserer bisherigen Praxis gemacht, wonach Fahrgäste ausdrücklich Raucher- oder Nichtrauchertaxen bestellen konnten.“ Besonders bei Nachtfahrten dürfte es schwierig sein, das Verbot durchzusetzen, meint er. „Da fahren wir ja auch viele Betrunkene nach Hause und die wollen oft im Taxi weiterrauchen.“

Das Rauchverbot durchsetzen muss letztlich der jeweilige Taxifahrer. Wenn dieser aber selbst Raucher ist, dürfte weder ihm noch den rauchenden Fahrgästen etwas geschehen. Denn weder Polizei noch Ordnungsämter fühlen sich für die Kontrolle der neuen Bestimmungen zuständig. Das gilt auch für die Einhaltung des Rauchverbots für Minderjährige. Die Polizei habe in Berlin wahrlich wichtigere Aufgaben, als sich um in Taxen rauchende Fahrgäste oder auf öffentlichen Plätzen paffende Jugendliche zu kümmern, sagte gestern ein Polizeisprecher dem Tagesspiegel.

Beamte würden allenfalls einschreiten, wenn beispielsweise ein Taxifahrer rauchenden Kunden die Weiterfahrt verweigere und diese ihn dann bedrohten. Dann gehe es allerdings um einen Straftatbestand und nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit. Bußgelder kassieren – sie können zwischen fünf und tausend Euro betragen – wollen die Berliner Beamten auf keinen Fall. „Wir nehmen höchstens die Personalien auf und leiten sie an jene weiter, die für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes zuständig sind“, sagte der Sprecher. Laut Gesetz sind dies die Betreiber der Verkehrsmittel.

Auch die Mitarbeiter der Berliner Ordnungsämter werden sich nicht um die Einhaltung des neuen Gesetzes kümmern. „Die Kontrolle des Nichtraucherschutzgesetzes gehört eindeutig nicht zu unseren Aufgaben“, sagt der Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD): „Es gibt im Gesetz über die Ordnungsämter einen Aufgabenkatalog, in dem kein Wort von der Kontrolle des Nichtraucherschutzes steht.“ Das gelte auch für das künftige Nichtraucherschutzgesetz des Landes Berlin, das ab Januar 2008 gelten soll. „Wenn wir da beispielsweise die Einhaltung in Gaststätten kontrollieren sollen, brauchen wir mindestens 17 zusätzliche Mitarbeiter“, sagt Buschkowsky. Politiker und Polizei weisen aber darauf hin, dass das jetzt in Kraft tretende Gesetz in jedem Fall ein Umdenken im öffentlichen Bewusstsein bewirke – auch ohne Kontrollen und Strafen.

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