zum Hauptinhalt

Cannabis-Politik: Lompscher verärgert die SPD

Stefanie Winde, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion" findet die Ankündigung von Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher, dass der Besitz von 15 Gramm Haschisch oder Marihuana straffrei bleiben soll "schwierig".

Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher hat mit ihrem Vorstoß in Sachen Cannabiskonsum den Koalitionspartner irritiert. „Schwierig“ findet die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Stefanie Winde, Lompschers Ankündigung, dass der Besitz von 15 Gramm Haschisch oder Marihuana straffrei bleiben soll. Windes Kritik zielt einerseits auf die Tatsache, dass der Senat damit weiterhin einen drogenpolitischen Sonderweg geht. Lompscher habe bislang nicht begründet, warum dieser Weg fortgesetzt werden soll. „Darüber müsste man noch mal reden“, so die SPD-Abgeordnete.

Polizisten, Juristen und Gesundheitsfachleute streiten seit Jahren um den richtigen Umgang mit Cannabisprodukten. Die Gesundheitsverwaltung informiert deshalb auf einer eigenen Internetseite über die Rechtslage. „Es stimmt nach wie vor nicht, dass Cannabis erlaubt ist“, heißt es dort. Die Polizei beginnt deshalb bei jedem Cannabisfund Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes. Die Staatsanwaltschaft jedoch ist gehalten, bei Mengen von bis zu zehn Gramm Haschisch oder Marihuana das Verfahren einzustellen, wenn die Drogen nur für den eigenen Konsum vorgesehen sind und andere Personen nicht gefährdet worden sind. Besitzt jemand bis zu 15 Gramm, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, sie muss es aber nicht.

Die Berliner Verwaltungsvorschrift, die Lompscher nun verlängern will, ist damit erheblich liberaler als die Regelungen in anderen Bundesländern. Laut der Internetseite „Drug Infopool“, die der Drogenprävention dienen will, ist in fast allen Bundesländern der Besitz von höchstens sechs Gramm an Cannabisprodukten straffrei zulässig – immer vorausgesetzt, der Besitzer kann glaubhaft machen, dass er selbst die Drogen konsumieren will. In der sachsen-anhaltinischen Verwaltungsvorschrift zum Cannabis-Besitz heißt es, die Staatsanwaltschaft prüfe, ob in bestimmten Fällen Beratung, Therapie oder sonstige soziale Stabilisierung notwendig sei. In Baden-Württemberg hat die Landesregierung laut Drug Infopool eine gewichtsmäßige Festlegung der Eigenbedarfsmenge unterlassen, damit nicht der Eindruck entsteht, „Besitz und Erwerb von bestimmten Mengen Cannabis seien staatlich toleriert“.

Dass der Berliner Senat genau diesen Eindruck hervorruft, findet der drogenpolitische Sprecher der Grünen, Benedikt Lux, gut und richtig. Die Grünen seien dafür, mit „fünf Pflanzen für den Eigenbedarf“ zumindest den Rauschgifthandel in geringem Umfang überflüssig zu machen – und damit auch die polizeiliche Strafverfolgung. Der CDU-Gesundheitspolitiker Mario Czaja vertritt die entgegengesetzte Auffassung. 14-Jährige verkauften Cannabisprodukte mit hohem Wirkstoffgehalt an 12-Jährige, 16-Jährige belieferten 14-Jährige, so der CDU-Politiker – und diese Entwicklung wolle die Gesundheitssenatorin offenbar fördern, wenn sie die Berliner Richtlinie zu Cannabis verlängere. Lompscher scheine von ihren Versäumnissen in der Klimapolitik, im Umgang mit dem Vivantes-Konzern und der Charité „mit zunehmendem Rausch“ ablenken zu wollen, sagte der CDU-Politiker. Werner van Bebber

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false