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Chronologie: Spreedreieck-Affäre

Der parlamentarische Hauptausschuss beginnt heute mit einer Sondersitzung zur Aufarbeitung der Affäre um das Spreedreieck. Der Tagesspiegel dokumentiert das Geschehen im Ringen um das riesige Areal in Mitte.

Dezember 2000:

Das Land Berlin verkauft das sogenannte Spreedreieck an den Hamburger Investor Harm Müller-Spreer. Beim Spreedreieck handelt es sich um die Fläche zwischen Bahnhof Friedrichstraße, Tränenpalast, Reichstagufer und Friedrichstraße. Die Verkaufssumme beträgt 17,2 Millionen Euro. 1,5 Millionen Euro des Kaufpreises gehen an das Land. Mit dem Rest werden die Erben des Theaterdirektors Max Reinhardt entschädigt, deren Rechtsnachfolger per Kaufvertrag Müller-Spreer ist. Eigentumsansprüche der Erben am Deutschen Theater gehen im Gegenzug auf das Land über.

Juli 2001: Nachträgliche Änderung der Vermögenszuordnung für ein Teilstück des Spreedreiecks durch die Bundesbehörde für Vermögenszuordnungen. Danach gehören etwa 200 Quadratmeter des insgesamt 2109 Quadratmeter großen Areals nicht dem Land, sondern der Deutschen Bahn. Betroffen ist ein S-Bahneingang sowie der Zugang zum S-Bahn-Tunnel der Nord-Süd-Strecke. Der Kaufvertrag mit dem Bauinvestor kann folglich nicht erfüllt werden.

2002: Verhandlungen über einen dreiseitigen Vertrag zwischen dem Land, der Deutschen Bahn und dem Investor scheitern. Die Bahn hatte angeboten, gegen Eintragung einer Dienstbarkeit zulasten des Investors auf ihr Eigentum zu verzichten.

2004: Um Schadensersatzansprüche in zweistelliger Millionenhöhe abzuwenden, einigt sich das Land mit dem Investor auf eine Zusatzvereinbarung. Danach werden Müller-Spreer 8,7 Millionen Euro der Gesamtkaufsumme zurückerstattet. Zusätzlich werden ihm zwei weitere Flächen auf dem Areal des Spreedreiecks übertragen. Außerdem sagt das Land einen geänderten Bebauungsplan zu, wonach der Investor zehngeschossig bis zu einer Höhe von 44 Metern mit einer Bruttogeschossfläche von 17 500 Quadratmetern bauen darf. Ursprünglich waren acht Geschosse und eine Bauhöhe von 29 Metern vorgesehen.

August 2006:
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem geänderten Bebauungsplan gegen die Stimmen der Grünen-Fraktion zu.

Februar 2007:
Die Bauarbeiten auf dem Spreedreieck für einen Komplex aus zwei zehngeschossigen Bürotürmen beginnen. In die Glastürme soll Anfang 2009 die Hauptrepräsentanz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young einziehen.

Dezember 2007:
Das Oberverwaltungsgericht erklärt den geänderten Bebauungsplan für rechtswidrig, da während des Verfahrens unter anderem die Interessen der Nachbarn nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Geklagt hatte die Grundstücksverwaltungsgesellschaft GVG, in deren gegenüberliegendem Hotelbau an der Ecke Friedrichstraße/Am Weidendamm das Hotel Meliá Berlin residiert. Das Hotel hatte sich wegen "unzumutbarer Verschattung" beschwert.

Anfang 2008: Um einen drohenden Baustopp abzuwenden, nimmt der Senat Verhandlungen mit der GVG und anderen Grundstücksnachbarn auf, die ebenfalls Widerspruch erheben könnten. Im Falle eines Baustopps hatte der Bauinvestor Müller-Spreer Entschädigungsforderungen an das Land von über 100 Millionen Euro angekündigt.

März 2008: Die Finanzverwaltung einigt sich mit der GVG auf eine Entschädigungszahlung von vier Millionen Euro, woraufhin diese ihre Klage zurückzieht. Weitere Anrainer wie die Admiralspalast Produktion GmbH und die Grundstücksgesellschaft Friedrichstraße 100 erklären nach Angaben von Bauinvestor Müller-Spreer, keine Widersprüche zu erheben. Er selbst sichert zu, von dem Kaufvertrag nicht zurückzutreten. Presseberichten zufolge soll im Zuge der Vereinbarungen auf dem Grundstück Friedrichstraße 100 ebenfalls höher gebaut werden dürfen als ursprünglich vorgesehen. Die Betreiber des denkmalgeschützten Admiralspalasts prüfen rechtliche Schritte gegen ihren Nachbarn.

April 2008: Das erste Obergeschoss des Bürokomplexes auf dem Spreedreieck ist fertiggestellt. (stb/ddp)

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