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Der Fraktionsvorsitzende der Piraten-Partei, Andreas Baum, fordert mehr Rechte für einzelne Abgeordnete

© dapd

Gegen Fraktionszwang: Piraten wollen mehr Rechte einklagen

Der Berliner Piraten sind unzufrieden mit der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses, das die Rechte der einzelnen Abgeordneten einschränkt. Die Fraktion hält das für unzulässig erwägt sogar eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht.

Von Sabine Beikler

Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus will mehr Rechte für Einzelabgeordnete durchsetzen und erwägt eine Organklage vor dem Landesverfassungsgericht. Der Staatsrechtler Christian Pestalozza kommt in einem von der Fraktion in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Schluss, dass die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses in Teilen nicht verfassungskonform ist. „Das Abgeordnetenhaus besteht aus Abgeordneten, nicht aus Fraktionen. Jeder hat das Recht, Anträge zu stellen so wie es in der Berliner Verfassung steht“, sagte Pestalozza dem Tagesspiegel. Diese höherrangige Regelung müsse in der Geschäftsordnung umgesetzt werden. Alle fünf Fraktionen bekundeten ihre Bereitschaft, darüber zunächst im Rechtsausschuss zu sprechen.

Während im Artikel 45 der Landesverfassung steht, dass „das Recht des Abgeordneten, sich im Abgeordnetenhaus und in den Ausschüssen durch Rede, Anfragen und Anträge“ nicht ausgeschlossen werden dürfe, sieht das die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses nicht vor. Im Paragraf 39 steht, dass Anträge „entweder namens einer Fraktion oder von mindestens zehn Mitgliedern des Abgeordnetenhauses“ unterzeichnet sein müssen.

„Wir haben wenig Verständnis für Fraktionszwang“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Piratenfraktion, Martin Delius. Er wolle jetzt mit den anderen Geschäftsführern beraten und den wissenschaftlichen Parlamentsdienst um Stellungnahme bitten. Sollte man nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, werde Klage erhoben. „Wir sind offen, was die Ausweitung der Rechte des Einzelnen betrifft“, sagte Klaus Lederer, Rechtspolitiker der Linken. Er wolle darüber eine „solide Diskussion“ führen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Benedikt Lux, begrüßt es, „wenn die Abgeordnetenrechte auf Verfassungsniveau sind“. Auch die CDU ist laut parlamentarischem Geschäftsführer Sven Rissmann „offen für eine sachliche Prüfung“. Der SPD-Rechtspolitiker Sven Kohlmeier will darüber auch diskutieren, befürchtet aber, dass die Piraten durch ihren „anderen Arbeitsstil“ die Arbeitsfähigkeit des Parlaments infrage stellen könnten.

Die Piraten haben keinen Fraktionszwang. Theoretisch könnte bei einer Änderung der Geschäftsordnung jeder der 149 Abgeordneten Gesetzesanträge stellen. Pestalozza sieht das sehr gelassen. Dieses Recht gebe es im Saarland, Schleswig-Holstein oder Bayern. Und dort sei dieses Recht auch nicht ansatzweise „überstrapaziert“ worden.

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