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Anfang Oktober 2010 demonstrierten von Pro Deutschland vor der Gedächtniskirche in Berlin.

© dpa

Gerichtsbeschluss: Pro Deutschland darf im Neuköllner Rathaus tagen

Wo sonst die Neuköllner Bezirksverordneten tagen, dürfen sich bald Rechtspopulisten treffen. Berlin hat einen Rechtsstreit gegen Pro Deutschland verloren.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag der Partei "Pro Deutschland" stattgegeben und das Neuköllner Bezirksamt verpflichtet, die Veranstaltung zur Gründung des bezirklichen Kreisverbandes von "Pro Deutschland" am 29. Oktober zu genehmigen. Die Entscheidung hatte das Gericht bereits am 15. Oktober getroffen, wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag in Berlin bestätigte.

Berlin, vertreten durch das Neuköllner Bezirksamt, hat den Rechtsstreit gegen die Rechtspopulisten damit verloren. Die Partei, die sich den Kampf gegen eine angebliche Islamisierung auf die Fahnen geschrieben hat, hatte das Bezirksamt am 1. September um die Überlassung eines Veranstaltungssaals im Rathaus gebeten. Die Verwaltung änderte daraufhin ihre Vergabepraxis und beschloss, Räumlichkeiten im Rathaus und in Nebengebäuden der Verwaltung grundsätzlich nicht mehr Parteien und Wählergemeinschaften zu überlassen.

Das Gericht beanstandete, dass die Vorschriften erst geändert wurden, nachdem Pro Deutschland den Antrag gestellt hatte. Das Bezirksamt ist daher nun verpflichtet, Pro Deutschland den Saal der Bezirksverordneten am 29. Oktober zwischen 19.00 und 22.00 Uhr gegen Zahlung einer Saalmiete zur Verfügung zu stellen.

"Natürlich akzeptieren wir die Entscheidung des Gerichts", sagte der Neuköllner Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD). Er bekräftigte, dass Parteien und Wählervereinigungen künftig keine Veranstaltungen mehr in Rathaus oder Nebengebäuden der Verwaltung abhalten dürften.

Nach Angaben seines Landesgeschäftsführers erwartet Pro Deutschland zu der Veranstaltung rund 50 Teilnehmer. Die Partei will im Herbst 2011 erstmals bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen antreten. (dapd)

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