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Gesetzentwurf: Läden sollen nur noch an zwei Adventssonntagen öffnen

Vertreter aller Fraktionen begrüßten am Donnerstag den Gesetzentwurf der rot-roten Koalition zu den Ladenöffnungszeiten. Geschäfte sollen demnach künftig ihre Waren nur noch an zwei statt vier Adventssonntagen verkaufen dürfen.

Der nächste Schritt für die Neuregelung der Berliner Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen ist geschafft. Vertreter aller Fraktionen begrüßten am Donnerstag den Gesetzentwurf der rot-roten Koalition. Uneinigkeit herrscht nur noch bei der Frage, wie die Öffnungszeiten in Fernbahnhöfen geregelt werden sollen. Nach dem Gesetzentwurf dürfen die Geschäfte ihre Waren künftig nur an zwei statt vier Adventssonntagen verkaufen.

Allerdings sieht die Regelung keine Änderung der Gesamtzahl von bis zu zehn Sonn- und Feiertagsöffnungen zwischen 13 und 20 Uhr vor. Außer bei einem „herausragend gewichtigen öffentlichen Interesse" soll zudem eine Öffnung an zwei aufeinander folgenden Sonn- oder Feiertagen untersagt sein.

Gegen die zuvor geltende Berliner Regelung hatten die Kirchen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Karlsruher Richter kippten das bundesweit liberalste Ladenöffnungsgesetz Ende vergangenen Jahres in Teilen. Sie monierten vor allem die Öffnung der Geschäfte an allen vier Adventssonntagen.

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