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Gesetzentwurf: Streit um Offenlegung von Managergehältern

Ein Gesetzentwurf der rot-roten Koalition sieht vor, dass die genaue Zusammensetzung der Gehälter von Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen offengelegt werden muss. Der Opposition gehen die Vorschläge dennoch nicht weit genug.

Wer wissen will, was die Vorstandsmitglieder von öffentlichen Unternehmen wie der BSR, der Messe Berlin oder den Wasserbetrieben verdienen, kann dies in der Regel in den jeweiligen Geschäftsberichten nachlesen. Die bisherige Regelung, die rund 60 Spitzenmanager in 20 öffentlichen Unternehmen betrifft, geht der Politik aber nicht weit genug.

Ein kürzlich ins Abgeordnetenhaus eingebrachter Gesetzentwurf von SPD und Linken sieht vor, dass künftig nicht nur das Gehalt von Führungskräften der ganz oder teilweise im Landesbesitz befindlichen Unternehmen, sondern auch dessen Bestandteile öffentlich gemacht werden müssen. Also auch Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte oder Provisionen. Der Gesetzentwurf wird am Mittwoch im Hauptausschuss des Parlaments beraten.

Die Opposition teilt das Ansinnen der Koalition im Prinzip, im Detail geht der Entwurf CDU, Grünen und FDP aber nicht weit genug. „Der Entwurf von Rot-Rot ist deutlich schwächer als das zuvor von den Grünen eingebrachte Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen“, sagte der CDU-Haushaltspolitiker Uwe Goetze dem Tagesspiegel am Montag. So fehlten im Entwurf der Regierungsparteien Empfänger von Zuwendungen, die staatliche Aufgaben übernehmen, wie die in Verruf geratene Treberhilfe. Auch sei im rot-roten Entwurf nicht geregelt, wie weit frühere Zahlungen zu dokumentieren sind.

Wegen dieser und anderer Kritikpunkte hatte der Gesetzentwurf bereits bei der ersten Lesung Mitte Januar eine kontroverse Debatte im Abgeordnetenhaus provoziert. Das rot-rote Gesetz sei „eine Verwässerung“, kritisierte der Grünen-Haushaltspolitiker Jochen Esser, dessen Fraktion zuvor einen weitergehenden Gesetzantrag vorgelegt hatte. Die Koalition hingegen hält ihren Gesetzestext für ausreichend, um „dem besonderen Informationsanspruch der Öffentlichkeit bei öffentlichen Unternehmen noch besser Rechnung zu tragen“, wie es in der Begründung heißt. Zwar sah bereits die bisherige Rechtslage eine weitgehende Veröffentlichungspflicht vor. Eine „namentliche und vollständige“ Aufschlüsselung aller Leistungen sei jedoch noch nicht vorgeschrieben. Um das zu ändern, sollen die Landeshaushaltsordnung und das Betriebe-Gesetz geändert werden. Das Thema nichtstaatlicher Zuwendungsempfänger will die Koalition später behandeln, sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD- Fraktion, Frank Jahnke. Er erwartet, dass das neue Gesetz im März in Kraft tritt.

Die Betroffenen sehen keine Notwendigkeit für die Reform. „Bei uns ist Transparenz schon jetzt absolut gegeben“, sagt Michael Hofer, Sprecher der Messe Berlin. Die zwei Geschäftsführer der Messe verdienten demnach zuletzt 398 000 und 499 000 Euro. Auch die BSR weist darauf hin, dass ihre Vorstandsgehälter (280 000 bis 314 000 Euro) bereits jetzt für jeden einsehbar seien. Und im Geschäftsbericht der Wasserbetriebe finden sich die Jahresbezüge der vier Vorstandsmitglieder (260 000 bis 340 000 Euro) sogar schon exakt so aufgeschlüsselt, wie es das geplante Gesetz vorsieht. „Wir verschleiern nichts“, sagt Messe-Sprecher Hofer.

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