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Gesetzeswidrig?: BVG-Vorstand: Ernennung wird geprüft

Die Senatswirtschaftsverwaltung will prüfen, ob bei der Ernennung des BVG-Finanzvorstands Henrik Falk gegen Gesetze verstoßen wurde. Dann wäre die Bestellung durch Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD), der Aufsichtsratsvorsitzender der BVG ist, rechtswidrig gewesen.

Die Prüfung kündigte am Montag Wirtschaftsstaatssekretär Jens-Peter Heuer im Wirtschaftsausschuss des Parlaments an. Dagegen bleibt Sarrazin bei seiner Auffassung, nicht gegen die Gesetze verstoßen zu haben. Die Grünen forderten, die Bestellung Falks zurückzunehmen und den Posten jetzt auszuschreiben.

Nach dem Betriebe- und dem Landesgleichstellungsgesetz hätte der Vorstandsposten, wie berichtet, ausgeschrieben werden müssen. Darauf hatten Sarrazin und Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) jedoch verzichtet. Vorstandsposten auszuschreiben sei nicht üblich, begründeten beide ihr Vorgehen. Das Gesetz, das Ausschreibungen vorschreibt, war im Sommer 2006 geändert worden.

Strittig ist auch ein weiteres Vorgehen von Sarrazin bei der Amtszeit des BVG-Aufsichtsrats. Sie war um mehrere Monate verkürzt worden; um das neue Gremium zu Beginn des Jahres installieren zu können. Nach Tagesspiegel-Informationen hat aber die Justizverwaltung Bedenken geltend gemacht. Sicher sind sich dagegen die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), dass bei der Besetzung ihres Vorstands rechtmäßig gehandelt worden ist. Weil das Gremium zuvor bereits mit einer Frau und einem Mann besetzt gewesen sei, sei es nach dem Landesgleichstellungsgesetz nicht erforderlich gewesen, per Ausschreibung eine Frau für den Vorstand zu suchen. 

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